HRA 513:Baumann GmbH + Co KG, Kulmbach, E.-C.-Baumann-Str. 5, 95326 Kulmbach.Die Verschmelzung wurde am 05.08.2014 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Bamberg HRA 8435).
HRA 513:Baumann GmbH + Co KG, Kulmbach, E.-C.-Baumann-Str. 5, 95326 Kulmbach.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.06.2014 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.06.2014 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 23.06.2014 mit der Mediengruppe Oberfranken GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Bamberg (Amtsgericht Bamberg HRA 8435) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 513:Baumann GmbH + Co KG, Kulmbach, E.-C.-Baumann-Str. 5, 95326 Kulmbach.Eingetreten und sodann wieder ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: Baumann Verlagsverwaltung GmbH, Kulmbach (Amtsgericht Bayreuth HRB 3851). Die Coburger Tageblatt Verlag & Medien GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Kulmbach (Amtsgericht Bayreuth HRA 3312) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.06.2014 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Baumann GmbH + Co KG, Kulmbach, E.-C.-Baumann-Str. 5, 95326 Kulmbach. Die Bayerische Rundschau Verlag & Medien GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Kulmbach (Amtsgericht Bayreuth HRA 3311) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.04.2011 und des Beschlusses der gemeinschaftlichen Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Baumann GmbH + Co KG, Kulmbach, E.-C.-Baumann-Str. 5, 95326 Kulmbach.Eingetreten und sodann wieder ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: Baumann Verlagsverwaltung GmbH, Kulmbach (Amtsgericht Bayreuth HRB 3851). Die INFO-TEAM-VERLAG GMBH mit dem Sitz in Kulmbach (Amtsgericht Bayreuth HRB 1572) und die Baumann Fachverlage GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Kulmbach (Amtsgericht Bayreuth HRA 3313) sowie die Baumann Didaktische Medien GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Kulmbach (Amtsgericht Bayreuth HRA 3314) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.04.2010 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.