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Beatus Civitatis gemeinnützige GmbH, Donaueschingen (HRB 732206)

Firmendaten

Anschrift
Kleiner Katzenrain 15
78166 Donaueschingen
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2024
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 2 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 732206
Amtsgericht: Freiburg
Rechtsform: gGmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Beatus Civitatis gemeinnützige GmbH aus Donaueschingen ist im Handelsregister Freiburg unter der Nummer HRB 732206 verzeichnet. Nach der Gründung am 12.12.2024 hat die Beatus Civitatis gemeinnützige GmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '2.1 Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützig und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2.2 Zweck der Körperschaft ist die Förderung wohngemeinnütziger Zwecke im Sinne des§ 52 Abs. 2 Nr. 27 Abgabenordnung, die Förderung der Altenhilfe im Sinne des§ 52 Abs. 2 Nr. 4 Abgabenordnung, die Förderung von Kunst und Kultur im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 5 Abgabenordnung und des Sports im Sinne des§ 52 Abs. 2 Nr. 21 Abgabenordnung. Ziel der gGmbH ist es Personen im Sinne des§ 53 Nr. 1 Abgabenordnung, die auf Grund ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe anderer angewiesen sind, sowie Personen im Sinne des§ 53 Nr. 2 Abgabenordnung, die wirtschaftlich hilfsbedürftig sind, in allen Lebenslagen zu unterstützen. Dies erfolgt durch die finanzielle und materielle Unterstützung einzelner Personen, sowie durch die Schaffung und zur Verfügungstellung von vergünstigtem Wohnraum an Personen im Sinne des § 53 Abgabenordnung. Wir möchten mit unserem Angebot im Rahmen der Altenhilfe all die Tätigkeiten anbieten, die dazu beitragen, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu überwinden, und alten Menschen, d.h. Ihnen, die Möglichkeit zu erhalten, am Leben innerhalb der Gemeinschaft teilzunehmen. 2.3 Die Förderung der Kunst und Kultur und des Sports erfolgt im Rahmen der Mittelweitergabe an steuerbegünstigte Körperschaften im Sinne des § 51 ff. AO. 2.4 Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet sind, dem Zweck des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Die Gesellschaft darf zur Erfüllung dieses Zwecks Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.000,00 EUR. Die Beatus Civitatis gemeinnützige GmbH weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 29.07.2025)

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Registermeldungen 2

Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
2 c)
Gegenstand geändert; nun:
2.1 Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützig und
mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts
„Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung.
2.2 Zweck der Körperschaft ist die
Förderung wohngemeinnütziger Zwecke im
Sinne des§ 52 Abs. 2 Nr. 27
Abgabenordnung, die Förderung der
Altenhilfe im Sinne des§ 52 Abs. 2 Nr. 4
Abgabenordnung, die Förderung von Kunst
und Kultur im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 5
Abgabenordnung und des Sports im Sinne
des§ 52 Abs. 2 Nr. 21 Abgabenordnung.
Ziel der gGmbH ist es Personen im Sinne
des§ 53 Nr. 1 Abgabenordnung, die auf
Grund ihres körperlichen, geistigen oder
seelischen Zustands auf Hilfe anderer
angewiesen sind, sowie Personen im Sinne
des§ 53 Nr. 2 Abgabenordnung, die
wirtschaftlich hilfsbedürftig sind, in allen
Lebenslagen zu unterstützen. Dies erfolgt
durch die finanzielle und materielle
Unterstützung einzelner Personen, sowie
durch die Schaffung und zur
Verfügungstellung von vergünstigtem
Wohnraum an Personen im Sinne des § 53
Abgabenordnung. Wir möchten mit
unserem Angebot im Rahmen der Altenhilfe
all die Tätigkeiten anbieten, die dazu
beitragen, Schwierigkeiten, die durch das
Alter entstehen, zu überwinden, und alten
Menschen, d.h. Ihnen, die Möglichkeit zu
erhalten, am Leben innerhalb der
Gemeinschaft teilzunehmen.
2.3 Die Förderung der Kunst und Kultur und
des Sports erfolgt im Rahmen der
Mittelweitergabe an steuerbegünstigte
Körperschaften im Sinne des § 51 ff. AO.
2.4 Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften
und Maßnahmen berechtigt, die geeignet
sind, dem Zweck des Unternehmens
unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Die
Gesellschaft darf zur Erfüllung dieses
Zwecks Zweigniederlassungen errichten
und sich an gleichartigen oder ähnlichen
Unternehmen beteiligen.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 24.07.2025 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des
Unternehmens) beschlossen.
a)
29.07.2025
Elger
1 a)
Beatus Civitatis gemeinnützige GmbH
b)
Donaueschingen
Geschäftsanschrift:
Kleiner Katzenrain 15, 78166
Donaueschingen
c)
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar mildtätige Zwecke im Sinne des
Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung.
Ziel der gGmbH ist es Personen im Sinne
des § 53 Nr. 1 Abgabenordnung, die auf
Grund ihres körperlichen, geistigen oder
seelischen Zustands auf Hilfe anderer
angewiesen sind, sowie Personen im Sinne
des § 53 Nr. 2 Abgabenordnung, die
wirtschaftlich hilfsbedürftig sind, in allen
Lebenslagen zu unterstützen. Dies erfolgt
durch die finanzielle und materielle
Unterstützung einzelner Personen.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können von den
Beschränkungen des § 181 BGB allgemein
befreit werden.
b)
Geschäftsführer:
Hall, Horst, Donaueschingen, * ‒.‒.‒‒
einzel­vertretungs­berech­tigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 12.12.2024.
a)
16.12.2024
Müller

Historie 1

16.12.2024
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Horst Hall
Geschäftsführer