HRB 54035: Bergische Tierklinik Heiligenhaus Gesellschaft zur Errichtung einer tiermedizinischen Versorgungseinrichtung mbH, Düsseldorf (Ratinger Str. 43, 40213 Düsseldorf). Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Bergische Tierklinik Heiligenhaus Gesellschaft zur Errichtung einer tiermedizinischen Versorgungseinrichtung mbH, Düsseldorf (Ratinger Str. 43, 40213 Düsseldorf). Die Gesellschaft ist infolge Eröffnung des Insolvenzverfahrens kraft Gesetzes aufgelöst.
Bergische Tierklinik Heiligenhaus Gesellschaft zur Errichtung einer tiermedizinischen Versorgungseinrichtung mbH, Düsseldorf (Ratinger Str. 43, 40213 Düsseldorf). Nicht mehr Geschäftsführer: Kals, Günther, Heiligenhaus, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Liesk, Jürgen, Linnich, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Bergische Tierklinik Heiligenhaus Gesellschaft zur Errichtung einer tiermedizinischen Versorgungseinrichtung mbH, Heiligenhaus (Ratinger Str. 43, 40213 Düsseldorf). Düsseldorf. Der Sitz ist nach Düsseldorf (jetzt Amtsgericht Düsseldorf HRB 54035) verlegt.
Bergische Tierklinik Heiligenhaus Gesellschaft zur Errichtung einer tiermedizinischen Versorgungseinrichtung mbH, Düsseldorf (Ratinger Straße 43, 40213 Düsseldorf). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.01.2001. Die Gesellschafterversammlung vom 10.03.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Abschnitt I. Abs. 2 und mit ihr die Sitzverlegung von Heiligenhaus (bisher Amtsgericht Wuppertal HRB 18348) nach Düsseldorf beschlossen. Gegenstand: Die Errichtung einer medizinischen Versorgungseinrichtung für Tiere sowie deren Rehabilitation, ferner die Übernahme der organisatorischen und verwaltungstechnischen Angelegenheiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Kals, Günther, Heiligenhaus, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.