Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
5 |
b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Wullener Feld 17, 58454 Witten |
|
Prokura erloschen:
Fofic, Fabijan, Bochum, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
14.09.2022
Janczak |
HRA 7547: CASE Management GmbH & Co. KG, Witten, Wullener Feld 9 a, 58454 Witten. Änderung zur Geschäftsanschrift: Wullener Feld 9, 58454 Witten.
HRA 7547: CASE Management GmbH & Co. KG, Witten, Wullener Feld 9 a, 58454 Witten. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Fofic, Fabijan, Bochum, * ‒.‒.‒‒.
HRA 7547: CASE Managment GmbH & Co. KG, Witten, Wullener Feld 9 a, 58454 Witten. Berichtigt von Amts wegen CASE Management GmbH & Co. KG.
HRB 16512: CASE Management GmbH, Witten, Wullener Feld 9 a, 58454 Witten. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 27.08.2019 im Wege des Formwechsels in die CASE Management GmbH & Co. KG mit Sitz in Witten (Amtsgericht Bochum, HRA 7547 ) umgewandelt. Der Formwechsel ist am 13.11.2019 in das Register des Rechtsträgers neuer Rechtsform eingetragen worden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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