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a)
Die Eintragung betreffend Nr. 29
Spalte 6 a) vom 03.12.2025 ist
von Amts wegen berichtigt und
wird wie folgt berichtigt einge-
tragen:
Die Satzung ist am 04.11.2025
geändert in § 2 (Gegenstand), §
4 (Erwerb der Mitgliedschaft), §
5 (Eintrittsgeld), § 7 (Kündigung
der Mitgliedschaft), § 13 (Rech-
te der Mitglieder), § 15 (Pflich-
ten der Mitglieder), § 16 (Ge-
schäftsanteile und Geschäfts-
guthaben), § 17 ( Kündigung
weiterer Anteile), § 19 (Organe),
§ 23 (Aufsichtsrat), § 42 (Ge-
winnverwendung). |
a)
26.02.2026
Steinberg |
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c)
(1) Zweck der Genossenschaft
ist vorrangig eine gute, siche-
re und sozial verantwortbare
Wohnungsversorgung der Mit-
glieder der Genossenschaft.
(2) Die Genossenschaft kann
Bauten in allen Rechts- und
Nutzungsformen, darunter Ei-
genheime und Eigentumswoh-
nungen, bewirtschaften, errich-
ten, erwerben und sich in ande-
rer rechtlicher Weise beschaf-
fen. Sie überläßt diese zu an-
gemessenen Preisen.
(3) Sie kann zur Ergänzung
der Wohnraumversorgung ih-
rer Mitglieder Gemeinschafts-
anlagen und Folgeeinrichtun-
gen, Läden und Räume für Ge-
werbebetriebe, soziale, wirt-
schaftliche und kulturelle Ein-
richtungen bereitstellen. Da-
neben kann sie die Errichtung
von Wohnungsbauten sowie
die in Satz 1 genannten Bauten
betreuen und fremde Bauten
und Wohnungen bewirtschaf-
ten und verwalten.
(4) Eine Umwandlung von Ge-
nossenschaftswohnungen in
Eigentumswohnungen wird
ausgeschlossen, es sei denn,
dass das zur Abwendung ei-
nes Insolvenzverfahrens erfor-
derlich ist. Die Beschlussfas-
sung darüber obliegt der Ver-
treterversammlung. Von dieser
Regelung ausgenommen sind
Einfamilien- und Reihenhäuser.
(5) Außerdem kann sie alle im
Bereich der Wohnungswirt-
schaft, des Städtebaus und der
Infrastruktur anfallenden Auf-
gaben eines Wohnungsunter-
nehmens übernehmen.
(6) Die Genossenschaft be-
treibt für ihre Mitglieder und
deren Angehörige nach § 15
der Abgabenordnung eine
Spareinrichtung.
Sie darf in Ergänzung ihrer ge-
nossenschaftlichen Sparein-
richtung Sparbriefe in begrenz-
tem Umfang ausgeben.
(7) Beteiligungen sind zulässig.
(8) Die Ausdehnung des Ge-
schäftsbetriebes auf Nicht-
mitglieder ist - mit Einschrän-
kung für die Spareinrichtung
gemäß § 2 Ziffer 6 - zugelas-
sen. Vorstand und Aufsichts-
rat beschließen gemäß § 27 h)
die Voraussetzungen. Für die
Spareinrichtung gelten die ent-
sprechenden gesetzlichen Ein-
schränkungen. |
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a)
Die Satzung ist am 04.11.2025
geändert in § 2 (Gegenstand), §
4 (Erwerb der Mitgliedschaft), §
5 (Eintrittsgeld), § 7 (Kündigung
der Mitgliedschaft), § 13 (Rech-
te der Mitglieder), § 15 (Pflich-
ten der Mitglieder), § 16 (Ge-
schäftsanteile und Geschäfts-
guthaben), § 17 (Kündigung wei-
terer Anteile), § 19 (Organe), §
20 (Vorstand), § 23 (Aufsichts-
rat), § 29 (Zusammensetzung
der Vertreterversammlung und
der Wahl der Vertreter), § 31
(Einberufung der Vertreterver-
sammlung), § 42 (Gewinnver-
wendung). |
a)
03.12.2025
Steinberg |
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a)
Die Satzung ist am 15.10.2024 ge-
ändert in § 16 (Geschäftsanteile
und Geschäftsguthaben), § 31 (Ein-
berufung der Vertreterversamm-
lung), § 32 (Leitung der Vertreter-
versammlung und Beschlussfas-
sung), § 40 (Rücklagen) und zur
Anlage zur Satzung in Ziffer 1.,2.
und 3.. |
a)
25.11.2024
Steinberg |
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b)
Auf Grund des Verschmelzungs-
vertrages vom 04.07.2023 und der
Zustimmungsbeschlüsse vom sel-
ben Tage ist die 1892 - Senioren-
wohnen GmbH mit Sitz in Berlin
(Amtsgericht Charlottenburg HRB
110038) durch Übertragung ihres
Vermögens unter Auflösung ohne
Abwicklung als Ganzes auf die Ge-
nossenschaft verschmolzen. |
a)
19.07.2023
Steinberg |
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8.
Arlitt, René, * ‒.‒.‒‒, Berlin
Prokura gemeinsam mit einem Vor-
stand
mit der Befugnis zur Veräußerung
und Belastung von Grundstücken |
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a)
12.12.2022
Steinberg |