Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsregelung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer, Ver-
tretungsberechtigte und beson-
dere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen |
21 |
c)
Die Durchführung von Immobili-
enprojekten nichtgewerblicher Art
im Allgemeininteresse sowie alle
damit im Zusammenhang stehen-
den Geschäfte. Die Gesellschaft
darf gewerblich tätig werden, so-
weit dadurch die Erfüllung von
nichtgewerblichen Aufgaben im
Allgemeininteresse ermöglicht
und/oder gefördert wird. Jeden-
falls darf der Anteil gewerblicher
Tätigkeit die nichtgewerbliche Tä-
tigkeit der Gesellschaft im Allge-
meininteresse nicht überwiegen.
Aufgabe des Unternehmens ist
es insbesondere, im interesse des
Landes Berlin einen Beitrag zu
einem nachhaltigen und bedarfs-
gerechten Angebot in Berlin an
Wohnraum im mittleren und un-
teren Preissegment, an Sonder-
wohnformen wie z. B. Wohnraum
für Studierende, Senioren/Pflege-
bedürftige, Geflüchtete und anzu-
werbende Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Verwaltung oder
Beteiligungsunternehmen, insbe-
sondere in anerkannten Mangel-
berufen sowie Berufen, bei denen
das Land Berlin verstärkt Perso-
nal einwerben möchte sowie an
Gewerbeimmobilien unter Beach-
tung von ökologischen Kriterien,
sozialen Aspekten und Kriterien
verantwortungsvoller Unterneh-
mensführung ("ESG-Kriterien")
zu leisten.
Der Beitrag der Gesellschaft i. S.
v. Abs. 2 kann durch Instandset-
zung, lnstandhaltung, Moderni-
sierung und Entwicklung beste-
hender Immobilien durch Neubau
sowie teilweise Ankauf geleistet
werden. Als Vermieter und Ver-
walter von Wohnraum nimmt die
Gesellschaft soziale Verantwor-
tung gegenüber Mietern wahr.
Soweit gesetzlich nicht anders ge-
regelt, wird sich die Gesellschaft
in Berlin beim Abschluss von Ver-
trägen sowie bei der Bemessung
des Preises für die Überlassung
von Immobilien danach ausrich-
ten, dass eine Kosten- bzw. Auf-
wandsdeckung einschließlich an-
gemessener Verzinsung des Ei-
genkagitals sowie die Bildung von
Rücklagen, insbesondere für Mo-
dernisierung, lnstandhaltung, en-
ergetische Sanierung, ermöglicht
werden.
Soweit gesetzlich zulässig und
nach diesem Gesellschaftsver-
trag nicht untersagt, ist die Ge-
sellschaft zu allen Geschäften und
Maßnahmen berechtigt, die geeig-
net erscheinen, dem Gegenstand
des Unternehmens zu dienen.
Die Gesellschaft kann und sich
zur Erreichung ihres Gesell-
schaftszweckes an anderen Unter-
nehmungen beteiligen, andere Un-
ternehmen erwerben oder die Ge-
schäftsführung dafür an solchen
Gesellschaften übernehmen, um
Projekte für Berlin durchzuführen.
Hierbei ist die Zustimmung der
Gesellschafterversammlung not-
wendig. Die Zustimmung der Ge-
sellschafterversammlung ist eben-
falls notwendig für die Übertra-
gung von Vermögen auf Beteili-
gungen oder Tochtergesellschaf-
ten. |
|
|
|
a)
Durch Beschlüsse der Gesell-
schafterversammlungen vom
18.10.2022; 07.11.2022 ist der Ge-
sellschaftsvertrag neu gefasst, ins-
besondere geändert in §§ 2 (Gegen-
stand) und 11 (Jahresabschluss). |
a)
10.11.2022
Kiesel |
HRB 79708 B: Berlinovo Grundstücksentwicklungs GmbH, Berlin, Hallesches Ufer 74-76, 10963 Berlin. Prokura: Nicht mehr Prokurist: 6. Karbe, Karl
HRB 79708 B: Berlinovo Grundstücksentwicklungs GmbH, Berlin, Hallesches Ufer 74-76, 10963 Berlin. Prokura: 7. Bilfinger, Bernd, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
HRB 79708 B: Berlinovo Grundstücksentwicklungs GmbH, Berlin, Hallesches Ufer 74-76, 10963 Berlin. Prokura: Nicht mehr Prokurist: 4. Haßmann, André
HRB 79708 B: Berlinovo Grundstücksentwicklungs GmbH, Berlin, Hallesches Ufer 74-76, 10963 Berlin. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 05.01.2021 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in den §§ 7 (zustimmungsbedürftige Geschäfte) und 11 (Beschlussfassung des Aufsichtsrates).
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