Berufsverband der Musiktherapeutinnen und Musiktherapeuten in Deutschland e.V., Stuttgart (Schongauer Str. 15, 86977 Burggen). Der neue (übernehmende) Rechtsträger und damit die Verschmelzung wurde am 09.07.2008 beim Amtsgericht Charlottenburg (VR 27822 B) eingetragen.Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
Berufsverband der Musiktherapeutinnen und Musiktherapeuten in Deutschland e.V., Stuttgart (Schongauer Str. 15, 86977 Burggen). Der Verein (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 19.04.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 12.04.2008 mit dem neu gegründeten Verein "Deutsche Musiktherapeutische Gesellschaft e.V.", Berlin verschmolzen (Verschmelzung zur Neugründung). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des neuen Rechtsträgers wirksam.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.