Bestland GmbH, Aachen (Rotter Bruch 32-34, 52068 Aachen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden VOBIS MICROCOMPUTER AG am 21.07.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Bestland GmbH, Aachen (Rotter Bruch 32-34, 52068 Aachen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.05.2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.05.2006 mit der VOBIS MICROCOMPUTER AG mit Sitz in Saarbrücken (AG Saarbrücken HRB 15590) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Bestland GmbH, Aachen (Rotter Bruch 32-34, 52068 Aachen). Die Gesellschafterversammlung hat am 15.12.2005 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 35,41 auf EUR 25.600,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital), § 8 Abs. 2 (Gesellschafterversammlung) und § 9 Abs. 1 (Jahresabschlusss, Gewinnverwendung) zu ändern.