Betonwerk Gelting Reinschütz GmbH, Geretsried, Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen (Leitenstr. 46, 82538 Geretsried-Gelting). Die Verschmelzung wurde am 08.08.2008 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Ulm HRB 490122).
Betonwerk Gelting Reinschütz GmbH, Geretsried, Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen (Leitenstr. 46, 82538 Geretsried-Gelting). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.04.2008 mit Nachtrag vom 30.07.2008 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen von den selben Tagen mit der Betonwerke Munderkingen Reinschütz GmbH mit dem Sitz in Munderkingen (Amtsgericht Ulm HRB 490122) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Betonwerk Gelting Reinschütz GmbH, Geretsried, Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen (Leitenstr. 46, 82538 Geretsried-Gelting). . Prokura erloschen: Schierling, Hartmut, Gilching.