Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
13 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Zwolinski, Marek, Schriesheim, * ‒.‒.‒‒
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen. |
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a)
27.05.2025
Jambor |
12 |
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b)
Vertretungsbefugnis geändert bei
Geschäftsführer:
Dr. Pfeuffer, Markus, Prien, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
21.05.2025
Jambor |
HRB 703326: Betotech Baustofflabor GmbH, Heidelberg, Berliner Straße 10, 69120 Heidelberg. Änderung der Geschäftsanschrift: Berliner Straße 6, 69120 Heidelberg.
HRB 703326: Betotech Baustofflabor GmbH, Heidelberg, Berliner Straße 10, 69120 Heidelberg. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 09.06.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 15.06.2020 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Betotech GmbH, Baustofftechnisches Labor", Eppelheim (Amtsgericht Mannheim HRB 334012) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 703326: Betotech Baustofflabor GmbH, Heidelberg, Berliner Straße 10, 69120 Heidelberg. Der zwischen der Gesellschaft und der "Heidelberger Beton GmbH", Heidelberg (Amtsgericht Amtsgericht Mannheim HRB 330562) am 30.10.2012 abgeschlossene Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag ist durch Kündigung mit Wirkung zum 28.10.2016 beendet. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
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