Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
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b)
Personenbezogene Daten geändert bei
Geschäftsführer:
Küchenberg, Wilhelm Gottfried Stephan,
Möggers / Österreich, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Personenbezogene Daten geändert bei
Geschäftsführerin:
Küchenberg, Claudia, geb. Birk, Möggers /
Österreich, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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b)
Der zwischen der Gesellschaft und der
"Küchenberg GmbH & Co. KG", Nürtingen (Amtsgericht
Stuttgart HRA 729642)
am 07.02.2014 abgeschlossene
Ergebnisabführungsvertrag
ist durch Kündigung mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2025
beendet.
Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug
genommen. |
a)
19.01.2026
Webers |
HRB 221661:Birk GmbH, Nürtingen, Tiefenbachstr. 59, 72622 Nürtingen.Die Gesellschafterversammlung vom 19.03.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz), § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 5 (Geschäftsführung, Vertretung) beschlossen. Firma geändert; nun: Birk Holding I GmbH. Gegenstand geändert; nun: Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen, insbesondere an Unternehmen, die den Großhandel mit Haustechnikartikeln betreiben. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat nach Maßgabe des Ausgliederungsplans vom 24.02.2014 mit Änderungen vom 19.03.2014 und 04.04.2014 und der Versammlungsbeschlüsse vom 24.02.2014, 19.03.2014 und 04.04.2014 aus ihrem Vermögen die gesamten Aktiva und Passiva mit allen Rechten und Pflichten zum Zwecke der Neugründung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Birk GmbH", Nürtingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 748603) auf diese ausgegliedert (Ausgliederung zur Neugründung). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 221661:Birk GmbH, Nürtingen, Tiefenbachstr. 59, 72622 Nürtingen.Mit der "Küchenberg GmbH & Co. KG", Nürtingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 729642) wurde am 07.02.2014 ein Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlungen am selben Tag zugestimmt haben.
Birk GmbH, Nürtingen (Tiefenbachstr. 59, 72622 Nürtingen). Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Thomann und Birk Verwaltung GmbH", Lindau (Amtsgericht Amtsgericht Kemten (Allgäu) HRB 10321) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme).Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.