Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
| 3 |
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33.334,00 EUR |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 22.01.2026 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die
Erhöhung des Stammkapitals um 2.084,00 EUR beschlossen. |
a)
13.02.2026
Dr. Deyda
b)
Fall 6 |
HRB 98793: Blütenwerk GmbH, Köln, Paul-Nießen-Straße 3, 50969 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 19.06.2019 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Dabei wurde insbesondere eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Des weiteren wurde die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 6.250 EUR beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: die Erstellung, der Handel, die Vermietung und der Verkauf von Kunstblumen, Kunstblumen-Gestecken und Kunstpflanzen sowie damit zusammenhängend die Durchführung kreativer Dekorationen und Erbringung floristischer Dienstleistungen jeglicher Art. Neues Stammkapital: 31.250,00 EUR.
HRA 31761: Blütenwerk-Cologne, Rethmann & Rinsche OHG, Köln, Paul-Nießen-Straße 3, 50969 Köln. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 12.06.2019 im Wege des Formwechsels in die Blütenwerk GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 98793) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 98793: Blütenwerk GmbH, Köln, Paul-Nießen-Straße 3, 50969 Köln. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.06.2019. Geschäftsanschrift: Paul-Nießen-Straße 3, 50969 Köln. Gegenstand: die Erstellung und der Verkauf von individuell arrangierten Kunstblumen-Gestecken, Vermietung von Kunstblumen-Arrangements im sog. Blumen-Abonnement sowie die Erstellung, der Handel und der Verkauf von Kunstblumen, Kunstpflanzen sowie kreativen Dekorationen, und die Erbringung von floristischen Dienstleistungen jeglicher Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Rethmann, Jutta, Köln, * ‒.‒.‒‒; Rinsche, Stephanie, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Blütenwerk-Cologne, Rethmann & Rinsche OHG, Köln (Amtsgericht Köln, HRA 31761) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 12.06.2019. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 31761: Blütenwerk-Cologne, Rethmann & Rinsche OHG, Köln, Thieboldsgasse 97-99, 50676 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Paul-Nießen-Straße 3, 50969 Köln.
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