Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
8 |
|
|
|
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf (505 IN 156/25)
vom 23.07.2025 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt
und ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden. |
a)
29.07.2025
Brings |
Blome Bodenbelagskonzepte GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Am Dammsteg 59, 40591 Düsseldorf. Ausgeschieden als persönlich haftender Gesellschafter: Stanusch, Norbert, Willich, * ‒.‒.‒‒.
Blome Bodenbelagskonzepte GmbH & Co. KG, Düsseldorf (Am Dammsteg 59, 40591 Düsseldorf). Ausgeschieden als persönlich haftender Gesellschafter: Rothenbusch, Franz-Josef, Essen, * ‒.‒.‒‒. Eingetreten als persönlich haftender Gesellschafter: Stanusch, Norbert, Willich, * ‒.‒.‒‒, von der Vertretung ausgeschlossen.
Blome Bodenbelagskonzepte GmbH & Co. KG, Düsseldorf (Am Dammsteg 59, 40591 Düsseldorf). Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Rothenbusch, Franz-Josef, Essen, * ‒.‒.‒‒, von der Vertretung ausgeschlossen.
Blome Bodenbelagskonzepte GmbH & Co. KG, Düsseldorf (Am Dammsteg 59, 40591 Düsseldorf, Die Lieferung von Bodenbelägen aller Art sowie die damit verbundene Beratung und Planung.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Blome Bodenbelagskonzepte Beteiligungs GmbH, Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 54907), mit der Befugnis für sich und ihre Geschäftsführer im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Blome Bodenbelagskonzepte GmbH, Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 53287) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 04.08.2006. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.