Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
20 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Rott, Martin, Krefeld, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
05.02.2024
Müller |
HRB 10423: Blue Consult GmbH, Krefeld, Adolf-Dembach-Straße 2, 47829 Krefeld. Nicht mehr Geschäftsführer: Schubert, Marc Ivo, Krefeld, * ‒.‒.‒‒.
HRB 10423: Blue Consult GmbH, Krefeld, Adolf-Dembach-Straße 2, 47829 Krefeld. Prokura erloschen: Buchta, Roger, Grefrath, * ‒.‒.‒‒; Tucholski, Peter, Krefeld, * ‒.‒.‒‒.
HRB 10423: Blue Consult GmbH, Krefeld, Adolf-Dembach-Straße 2, 47829 Krefeld. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Köhler, Dirk, Mainz, * ‒.‒.‒‒.
HRB 10423: Blue Consult GmbH, Krefeld, Adolf-Dembach-Straße 2, 47829 Krefeld. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrags vom 21.09.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.09.2020 mit der BLUE Smart Services GmbH mit Sitz in Krefeld (Amtsgericht Krefeld, HRB 15026) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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