Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
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c)
Betrieb einer Friedhofsgärtnerei, die
Durchführung von Garten- und
Landschaftsbauarbeiten sowie die
Durchführung von Transport-
Dienstleistungen bis zu einem
Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen |
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a)
Die Gesellschafterversammlung hat am 23.10.2025
beschlossen, den Unternehmensgegenstand und den
Gesellschaftsvertrag in § 2 (Gegenstand des Unternehmens)
zu ändern. |
a)
13.11.2025
Braun |
HRB 32284: Blumen Buhle GmbH, Essen, Rühlestraße 8-20, 45147 Essen. Bestellt zum Geschäftsführer: Buhle, Walter Friedrich, Mülheim an der Ruhr, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 32284: Blumen Buhle GmbH, Essen, Rühlestraße 8-20, 45147 Essen. Nicht mehr Geschäftsführer: Buhle, Walter Friedrich, Mülheim an der Ruhr, * ‒.‒.‒‒. Bestellt zum Geschäftsführer: Buhle, Dennis, Essen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 32284: Blumen Buhle GmbH, Essen, Rühlestraße 8-20, 45147 Essen. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 11.05.2021 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.