Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
3 |
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Einzelprokura:
Zieba, Luise, Spangenberg, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
09.01.2023
Herrmann
b)
Fall 3 |
HRB 12492: Blumengarten Falk GmbH, Knüllwald, Blumenfeld 2, 34593 Knüllwald. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Falk Verwaltungs-GmbH mit dem Sitz in Knüllwald (Amtsgericht Fritzlar HRB 11489) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 16199: Blumengarten Falk GmbH & Co. KG, Knüllwald, Blumenfeld 2, 34593 Knüllwald. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 29.08.2019 im Wege des Formwechsels in die Blumengarten Falk GmbH mit Sitz in Knüllwald (Amtsgericht Fritzlar HRB 12492) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 12492: Blumengarten Falk GmbH, Knüllwald, Blumenfeld 2, 34593 Knüllwald. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.08.2019 mit Änderung vom 16.09.2019 in den §§ 3 (Stammkapital), 7 (Kosten) und 8 (Salvatorische Klausel). Geschäftsanschrift: Blumenfeld 2, 34593 Knüllwald. Gegenstand: Gegenstand der Gesellschaft ist das Betreiben und Erwerben von Gärtnerei- und Blumenfachgeschäften, das Erwerben, Halten, Veräußern und Verwalten von Immobilien, das Halten und Verwalten von Beteiligungen sowie der Erwerb und die Vermietung von jeglichen Gegenständen des Anlagevermögens. Gegenstand ist auch der stationäre Handel von floristischen Produkten und die Erbringung von sämtlichen Dienstleistungen an der Pflanze. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Falk, Henning, Homberg (Efze), * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Blumengarten Falk GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Knüllwald (Amtsgericht Fritzlar, HRA 16199). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Blumengarten Falk GmbH & Co. KG, Knüllwald, Blumenfeld 2, 34593 Knüllwald.(Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Gartencenters.).Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Blumenfeld 2, 34593 Knüllwald. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Falk Verwaltungs-GmbH, Knüllwald (Fritzlar 11489), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.