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Boeing CAS GmbH, Neu-Isenburg (HRB 12006) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Frankfurter Str. 233
63263 Neu-Isenburg
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 12006
Amtsgericht: Offenbach am Main
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Boeing CAS GmbH aus Neu-Isenburg war im Handelsregister Offenbach am Main unter der Nummer HRB 12006 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Boeing CAS GmbH ihren Standort nicht geändert. Die Boeing CAS GmbH wies zuletzt drei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 22.08.2019)

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Registermeldungen 6

Calendar 17.11.2016
Löschung

HRB 12006: Boeing CAS GmbH, Neu-Isenburg, Frankfurter Straße 233, 63263 Neu-Isenburg. Die Verschmelzung mit der übernehmenden Boeing International B.V. mit Sitz in Amsterdam/Niederlande (Handelsregister der niederländischen Handelskammer (Kamer von Koophandel) Nr. 34163241) ist am 30.10.2016 wirksam geworden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 122k Abs. 4 UmwG.

Calendar 15.09.2016
Veränderung

HRB 12006: Boeing CAS GmbH, Neu-Isenburg, Frankfurter Straße 233, 63263 Neu-Isenburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 29.08.2016 sowie des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tag mit der Boeing International B.V. mit Sitz in Amsterdam/Niederlande (Handelsregister der niederländischen Handelskammer (Kamer von Koophandel) Nr. 34163241) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 04.07.2016
Vorgang ohne Eintragung

HRB 12006: Boeing CAS GmbH, Neu-Isenburg, Frankfurter Straße 233, 63263 Neu-Isenburg. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplans über die geplante grenzüberschreitende Verschmelzung der Boeing CAS GmbH mit Sitz in Neu-Isenburg (Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragen beim Amtsgericht Offenbach am Main unter der HRB 12006) als übertragender Rechtsträger mit der Boeing International B.V. mit Sitz in Amsterdam (Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht (besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid)), eingetragen beim Handelsregister der niederländischen Handelskammer (Kamer van Koophandel) unter Nummer 34163241) als übernehmender Rechtsträger eingereicht worden. Minderheitsgesellschafter sind weder bei der Boeing International B.V. noch bei der Boeing.CAS GmbH vorhanden. Die Verschmelzung wird auf die Gläubiger der übertragenden Boeing CAS GmbH keine Auswirkungen haben, da alle Aktiva und Passiva der Boeing CAS GmbH im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Boeing International B.V. übergehen. Dies führt dazu, dass Gläubiger der Boeing CAS GmbH ihre Ansprüche aus Rechtsgeschäften mit der Boeing CAS GmbH gegenüber der Boeing International B.V. geltend machen können. Nach niederländischem Recht muss auf Anforderung eines Gläubigers mindestens eine der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften zusätzlich Sicherheit leisten für die Erfüllung von Ansprüchen von Gläubigern oder diese anderweitig garantieren, wenn nicht der Anspruch oder die Ansprüche ausreichend gesichert ist bzw. sind oder wenn die finanziellen Verhältnisse der aufnehmenden Gesellschaft (Boeing International B.V.) nach der Verschmelzung nicht weniger Sicherheit für die Befriedigung der Ansprüche geben als zuvor. Jeder Gläubiger kann der Verschmelzung durch eine Eingabe bei Gericht innerhalb eines Monats nach dem Tag, an dem die an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften die Einreichung des Verschmelzungsplans bei Gericht mitgeteilt haben, widersprechen. Leistet eine Gesellschaft entgegen dem Vorstehenden keine Sicherheit, wird der fristgerecht eingereichte Widerspruch eines Gläubigers erfolgreich sein und der Verschmelzungsplan kann nur unter Bedingung eines Widerrufs des Widerspruchs oder einer Aufhebung des durchsetzbaren Widerspruchs vollzogen werden (Artikel 2:316 Niederländisches Bürgerliches Gesetzbuch).Den Gläubigern der übertragenden Gesellschaft ist Sicherheit zu leisten, wenn sie innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Dieses Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern der Gesellschaft nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplanes oder seines Entwurfs entstanden sind.Nach deutschem Recht besteht für Gläubiger der Boeing CAS GmbH nachträglicher Schutz im folgenden Umfang: Gläubigern der Boeing CAS GmbH, die binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister des Amtsgerichts Offenbach am Main nach § 19 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, ist nach §§ 122a Abs. 2, 22 UmwG Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht den Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Die Anteilseigner der übertragenden Gesellschaft haben bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen einen Anspruch auf angemessene Abfindung, sofern sie der Verschmelzung widersprochen haben; gegebenenfalls steht ihnen auch ein Anspruch auf bare Zuzahlung zu. Kostenfreie Auskünfte können eingeholt werden bei: Boeing CAS GmbH, Frankfurter Straße 233, 63263 Neu-Isenburg

Calendar 13.12.2010
Veränderung

Boeing CAS GmbH, Neu-Isenburg, Frankfurter Straße 233, 63263 Neu-Isenburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Geiken, Gary A., Seattle / USA, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Völpel, Christian, Oestrich-Winkel, * ‒.‒.‒‒.

Calendar 05.07.2010
Veränderung

Boeing CAS GmbH, Neu-Isenburg, Frankfurter Straße 233, 63263 Neu-Isenburg.Bestellt als Geschäftsführer: Otte, Jürgen, Dietzenbach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Dudda, Hermann, Ginsheim-Gustavsburg, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Otte, Jürgen, Offenbach am Main, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura: Bührmann-Montigny, Bernd Heinz, Aspisheim, * ‒.‒.‒‒.

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Historie 3

17.11.2016
Registervorgang

Löschung 17.11.2016

13.12.2010
Entscheideränderung

Austritt
Herr Gary A. Geiken
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Christian Völpel
Prokurist

05.07.2010
Entscheideränderung

Austritt
Herr Hermann Dudda
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Austritt
Herr Jürgen Otte
Prokurist

Entscheideränderung

Austritt
Herr Paul Kinscherff
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Jürgen Otte
Geschäftsführer

Entscheideränderung