HRA 738113: Boll Partner für Tragwerke GmbH & Co. KG, Stuttgart, Rotebühlstraße 121, 70178 Stuttgart. Die Eintragung der Abspaltung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Boll und Partner.Beratende Ingenieure VBI Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRA 14077) am 24.11.2021 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
HRA 738113: Boll Partner für Tragwerke GmbH & Co. KG, Stuttgart, Etzelstraße 11, 70180 Stuttgart. Neue Geschäftsanschrift: Rotebühlstraße 121, 70178 Stuttgart. Die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Boll und Partner.Beratende Ingenieure VBI Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRA 14077) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 11.11.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 11.11.2021 das im Vertrag unter "Teil 2 Abspaltungsvertrag" unter "3. Abzuspaltendes Vermögen" näher bezeichnete Vermögen auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) abgespalten (Abspaltung zur Aufnahme). Die Abspaltung wird erst mit der Eintragung der Abspaltung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.