HRA 3802: Bonitas GmbH & Co. KG, Herford, Heidestr. 13, 32051 Herford. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 10.09.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.09.2015 und der Gesellschafterversammlung der Bonitas Bielefeld GmbH & Co. KG vom 10.09.2015 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die Bonitas Bielefeld GmbH & Co. KG mit Sitz in Herford (Amtsgericht Bad Oeynhausen HRA 8848) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Bad Oeynhausen
Rechtsform: GmbH & Co. KG