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Boschmann + Feth Architekten Stadtplaner PartG mbB, München (PR 2216)

Firmendaten

Anschrift
Nußbaumstr. 30
80336 München
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 089/5491730
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.boschmann-feth.de
Netzwerke:
Zusammenfassung der Unternehmens-Webseite
Boschmann + Feth Architekten Stadtplaner in München ist ein Architekturbüro, das sich auf Wohnungsbau, Umbau, Sanierung, Büro-, Gewerbe- und Hotelbauten sowie Bildungs- und Kulturbauten spezialisiert hat. Das Büro bietet umfassende Dienstleistungen von Entwurfsplanung über Genehmigungen bis hin zur Objektüberwachung und Stadtplanung. Es ist bekannt für prämierte Wettbewerbsprojekte und legt Wert auf nachhaltige Gestaltung und energetische Sanierung. Der Standort befindet sich in München, und das Büro ist telefonisch sowie per E-Mail erreichbar.
Keywords
Wohnungsbau Wettbewerbe Stadtplanung Sanierung Projektmanagement München Energetische Sanierung Büro- und Gewerbebauten Bauplanung Architekturbüro
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 3 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: PR 2216
Amtsgericht: München
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Boschmann + Feth Architekten Stadtplaner PartG mbB aus München ist im Handelsregister München unter der Nummer PR 2216 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Boschmann + Feth Architekten Stadtplaner PartG mbB ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Gemeinschaftliche Berufsausübung als Architekten; Wahrnehmung von Berufsaufgaben nach Art. 3 Abs. 1 - 3 und Abs. 4 sowie Abs. 6 BauKaG, gestaltende, technische und wirtschaftliche Planung von Bauwerken sowie Planungsleistungen gemäß Leistungsbildern der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) unter Beachtung der für Berufsangehörige nach dem Baukammerngesetz bestehenden Pflichten. Die Partner Boschmann und Feth vertreten einzeln, die Partner Salvat und Huber gemeinsam mit dem Partner Boschmann oder Feth.' Die Boschmann + Feth Architekten Stadtplaner PartG mbB weist zur Zeit vier Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 14.05.2025)

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Registermeldungen 5

Calendar 05.10.2021
Löschung

HRB 180731: Boschmann + Feth Architekten GmbH, München, Nußbaumstraße 30, 80336 München. Der Formwechsel wurde am 28.9.2021 in das Register des neuen Rechtsträgers eingetragen (Amtsgericht München PR 2216).

Calendar 29.09.2021
Neueintragung

PR 2216: Boschmann + Feth Architekten Stadtplaner PartG mbB, München (Nußbaumstraße 30, 80336 München). Partnerschaft. Gegenstand der Partnerschaft: Gemeinschaftliche Berufsausübung als Architekten; Wahrnehmung von Berufsaufgaben nach Art. 3 Abs. 1 - 3 und Abs. 4 sowie Abs. 6 BauKaG, gestaltende, technische und wirtschaftliche Planung von Bauwerken sowie Planungsleistungen gemäß Leistungsbildern der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) unter Beachtung der für Berufsangehörige nach dem Baukammerngesetz bestehenden Pflichten. Die Partner Boschmann und Feth vertreten einzeln, die Partner Salvat und Huber gemeinsam mit dem Partner Boschmann oder Feth. Partner: Boschmann, Marc, Architekt und Stadtplaner, München, * ‒.‒.‒‒; Feth, Stephan, Architekt, München, * ‒.‒.‒‒; Huber, Eva, Architektin, München, * ‒.‒.‒‒; Salvat, Marlen, Architektin, München, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Boschmann + Feth Architekten GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 180731).

Calendar 10.08.2021
Veränderung

HRB 180731: Boschmann + Feth Architekten GmbH, München, Nußbaumstraße 30, 80336 München. Die Gesellschafterversammlung vom 27.7.2021 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die Boschmann + Feth Architekten Stadtplaner PartG mbB mit dem Sitz in München beschlossen. Der Formwechsel wird erst wirksam mit Eintragung des neuen Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 02.10.2020
Veränderung

HRB 180731: Boschmann + Feth Architekten GmbH, München, Nußbaumstraße 30, 80336 München. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Huber, Eva, München, * ‒.‒.‒‒.

Calendar 12.08.2009
Neueintragung

Boschmann + Feth Architekten GmbH, München, Nußbaumstraße 30, 80336 München.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.12.2008 mit Nachtrag vom 03.07.2009. Geschäftsanschrift: Nußbaumstraße 30, 80336 München. Gegenstand des Unternehmens: Wahrnehmung von Berufsaufgaben nach Art. 3 Abs. 1 - 3 und Abs. 4 sowie Abs. 6 BauKaG. Gestaltende, technische und wirtschaftliche Planung von Bauwerken sowie Planungsleistungen gem. Leistungsbildern der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) unter Beachtung der für Berufsangehörige nach dem Baukammerngesetz bestehenden Pflichten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Boschmann, Marc, München, * ‒.‒.‒‒; Feth, Stephan, München, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Boschmann & Feth Architekten Partnerschaft mit dem Sitz in München (Amtsgericht München PR 715). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 2

05.10.2021
Registervorgang

Löschung 04.10.2021

29.09.2021
Firmenname geändert

alt:
Boschmann + Feth Architekten GmbH

neu:
Boschmann + Feth Architekten Stadtplaner PartG mbB

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Marc Boschmann
Partner

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Stephan Feth
Partner

Entscheideränderung

Eintritt
Frau Eva Huber
Partner

Entscheideränderung

Eintritt
Frau Marlen Salvat
Partner