HRB 20599: Brinkmann Vorpommern GmbH, Stralsund, Gustower Weg 9, 18439 Stralsund. Nicht mehr Geschäftsführer: Deffge, Gerd Günter, Stralsund, * ‒.‒.‒‒.
HRB 20599: Brinkmann Vorpommern GmbH, Stralsund, Gustower Weg 9, 18439 Stralsund. Bestellt als Geschäftsführer: Graf von Wengersky, Friedrich-Wilhelm Maria Albrecht Christoph Klemens Freiherr von Ungerschütz, Lippstadt, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 20599: Brinkmann Vorpommern GmbH, Stralsund, Gustower Weg 9, 18439 Stralsund. Die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern), in § 8 (Genehmigungspflichtige Geschäfte) sowie in § 10 (Beschlußfassung und Niederschrift der Gesellschafterversammlung) und mit ihr eine Änderung der Voraussetzungen der Bestellung und Abberufung sowie des Handlungsrahmens der Geschäftsführung und mit der Einfügung eines neuen § 18 (Wettbewerbsverbot) die Einführung eines Wettbewerbsverbotes beschlossen.
HRB 20599: Brinkmann Vorpommern GmbH, Stralsund, Gustower Weg 9, 18439 Stralsund. Die Gesellschafterversammlung vom 26.02.2018 hat eine Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
HRA 292: Brinkmann Vorpommern GmbH & Co. KG, Stralsund, Gustower Weg 9, 18439 Stralsund. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.08.2017 im Wege des Formwechsels in die Brinkmann Vorpommern GmbH mit Sitz in Stralsund (Amtsgericht Stralsund HRB 20599) umgewandelt. Der Formwechsel wirksam geworden mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform am gleichen Tage. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen