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a)
Bruker BioSpin Holding SE
b)
Ettlingen
Geschäftsanschrift:
Rudolf-Plank-Straße 23, 76275 Ettlingen
c)
a) der Erwerb, das Halten und das
Verwalten von Beteiligungen an
Unternehmen, die die Planung, die
Entwicklung, die Herstellung und den
Vertrieb analytischer Messgeräte sowie von
anderen wissenschaftlichen und
technischen Geräten, Einrichtungen,
Anlagen und Software sowie die
Grundlagenforschung und die angewandte
Forschung auf den zugehörigen
wissenschaftlichen und technischen
Arbeitsgebieten, insbesondere im Bereich
der Analytik, zum Gegenstand haben.
b) die Grundlagenforschung und die
Angewandte Forschung auf den
zugehörigen wissenschaftlichen und
technischen Arbeitsgebieten, insbesondere
im Bereich der Analytik. |
4.400.000,00
EUR |
a)
Ist nur ein geschäftsführender Direktor bestellt,
vertritt er allein. Sind mehrere geschäftsführende
Direktoren bestellt, vertreten zwei gemeinsam
oder ein geschäftsführender Direktor mit einem
Prokuristen.
b)
Geschäftsführender Direktor:
Dr. Thiel, Thorsten, Karlsruhe, * ‒.‒.‒‒
Geschäftsführender Direktor:
Minhorst, Patrick, Königsbach-Stein, * ‒.‒.‒‒ |
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
geschäftsführenden Direktor oder einem anderen
Prokuristen:
Breslin, John, Darmstadt, * ‒.‒.‒‒
Maier, Diether, Rheinstetten, * ‒.‒.‒‒
Moritz, Matthias, Singen Hohentwiel,
* ‒.‒.‒‒
Dr. Müller, Kai-Jens, Reilingen, * ‒.‒.‒‒
Dr. Weisemann, Rüdiger, Ettlingen, * ‒.‒.‒‒ |
a)
Europäische Aktiengesellschaft (SE)
Satzung vom 04.11.2025.
b)
Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde
Umwandlung
der Aktiengesellschaft "Bruker BioSpin Holding AG" mit Sitz in
Ettlingen (Amtsgericht Mannheim HRB 756176) durch
Beschluss der Hauptversammlung vom 04.11.2025 und
Umwandlungsplan vom 04.11.2025 gemäß den Art. 2 Abs. 4,
37 SE-VO i.V.m. §§ 190 ff UmwG.
Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug
genommen.
Mit der
"Bruker-Physik GmbH", Rheinstetten (Amtsgericht Mannheim
HRB 702671)
wurde am 05.12.2023 ein Ergebnisabführungsvertrag
abgeschlossen, dem
die Gesellschafterversammlungen am 22.12.2023 zugestimmt
haben.
Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden
(Unternehmensvertrag und Zustimmungsbeschlüsse) wird
Bezug genommen. |
a)
17.11.2025
Rinke |