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Bundesverband Musikunterricht e. V., Mainz (VR 41299)

Firmendaten

Anschrift
Weihergarten 5
55116 Mainz
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 06131/234049
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.vds-musik.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: VR 41299
Amtsgericht: Mainz
Rechtsform: eV
Keywords
Schulmusik Musikunterricht Musikpädagogik Musiklehrerverband Fortbildung Bundesverband Musikunterricht BMU
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Bundesverband Musikunterricht e. V. aus Mainz ist im Handelsregister Mainz unter der Nummer VR 41299 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Bundesverband Musikunterricht e. V. ihren Standort nicht geändert. Die Bundesverband Musikunterricht e. V. weist zur Zeit 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 13.09.2022)

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Registermeldungen 2

Calendar 09.11.2021
Veränderung

VR 41299: Bundesverband Musikunterricht e. V., Mainz (Weihergarten 5, 55116 Mainz). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.12.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 13.12.2014 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.11.2015 mit dem Arbeitskreis für Schulmusik und allgemeine Musikpädagogik e.V. mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover, VR 3306) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.12.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 13.12.2014 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.10.2015 mit dem Verband Deutscher Schulmusiker e.V. mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, VR 5477) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.12.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 13.12.2014 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.02.2015 mit dem Verband Deutscher Schulmusiker, Landesverband Baden-Württemberg e.V. mit Sitz in Emmendingen (Amtsgericht Freiburg i.Br., VR 260669) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.12.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 13.12.2014 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.11.2017 mit dem Verband Deutscher Schulmusikerzieher Landesverband Berlin mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin, VR 3367B) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.12.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 13.12.2014 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.09.2015 mit dem Verband Deutscher Schulmusiker - Landesverband Brandenburg e.V. mit Sitz in Potsdam (Amtsgericht Potsdam, VR 439P) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.12.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 13.12.2014 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.11.2015 mit dem Verband Deutscher Schulmusiker e.V. (VDS) Landesverband Saar mit Sitz in Neunkirchen (Amtsgericht Neunkirchen, VR 585) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 20.11.2014
Neueintragung

VR 41299:Bundesverband Musikunterricht e. V., Mainz (Weihergarten 5, 55116 Mainz).

Historie 1

20.11.2014
Registervorgang

Neueintragung 20.11.2014