HRA 52188: Burgmann Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG, Wolfratshausen, Äußere Sauerlacher Str. 6 -10, 82515 Wolfratshausen. Die Liquidation ist beendet. Die Firma der Gesellschaft ist erloschen.
HRA 52188: Burgmann Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG, Wolfratshausen, Äußere Sauerlacher Str. 6 -10, 82515 Wolfratshausen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Jeder Liquidator vertritt einzeln. Von Amts wegen berichtigt: Persönlich haftender Gesellschafter: Burgmann Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Wolfratshausen (AG München HRB 44797). Bestellt: Liquidator: Burgmann Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Wolfratshausen (Amtsgericht München HRB 44797), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Burgmann Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG, Wolfratshausen (Äußere Sauerlacher Str. 6 -10, 82515 Wolfratshausen). Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 26.01.2005 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.01.2005 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 26.01.2005 Teile desVermögens ((Rückdeckungsversicherungsverträge und Pensionsverbindlichkeiten)) auf die WOR Pensionsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Wolfratshausen (Amtsgericht München HRB 153649) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.