HRB 162484 B: Business Insider Deutschland GmbH, Berlin, Axel-Springer-Straße 65, 10888 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Otte, Romanus; Geschäftsführer: 4. Lander, Felix, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: Nicht mehr Prokurist: 2. Lander, Felix; 3. Bräutigam, Stephanie, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen; 4. Senst, Claudius, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen; 5. Wehrmann, Patrick, * ‒.‒.‒‒, Potsdam; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
HRB 162484 B: Business Insider Deutschland GmbH, Berlin, Axel-Springer-Straße 65, 10888 Berlin. Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Reißer, Martin; Rechtsverhaeltnis: Es besteht ein Beherrschungsvertrag vom 12.01.2022 mit der Axel Springer Digital Ventures GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 124587 B), dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 19.01.2022 zugestimmt hat.
HRB 162484 B: Business Insider Deutschland GmbH, Berlin, Axel-Springer-Straße 65, 10888 Berlin. Prokura: 2. Lander, Felix, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
HRB 162484 B: Business Insider Deutschland GmbH, Berlin, Axel-Springer-Straße 65, 10888 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Fünfundsiebzigste "Media" Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, 155287 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 162484 B: Business Insider Deutschland GmbH, Berlin, Axel-Springer-Straße 65, 10888 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag vom 20.02.2020 mit der Axel Springer Digital Ventures GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 124587 B) als Organträgerin, dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 25.02.2020 zugestimmt hat.
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