Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
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b)
Die Liquidation ist beendet.
Die Firma ist erloschen. |
a)
29.08.2025
Härschel |
HRB 15034: CD Automatisierungstechnik GmbH, Aschau i. Chiemgau, Prienstr. 8a, 83229 Aschau i. Chiemgau. Die Liquidatoren vertreten gemeinsam. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Liquidator: Lamprecht-Borchert, Gudrun Elisabeth, Darmstadt, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt, wenn und solange kein weiterer Liquidator bestellt ist. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 15034: CD Automatisierungstechnik GmbH, Aschau i. Chiemgau, Prienstr. 8a, 83229 Aschau i. Chiemgau. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Keil, Dieter, Reinheim, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Lamprecht-Borchert, Gudrun Elisabeth, Darmstadt, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 15034: CD Automatisierungstechnik GmbH, Aschau i. Chiemgau, Prienstr. 8a, 83229 Aschau i. Chiemgau. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Keil, Dagmar, Reinheim, * ‒.‒.‒‒.
HRB 15034:CD Automatisierungstechnik GmbH, Aschau i. Chiemgau, Prienstr. 8a, 83229 Aschau i. Chiemgau.Geschäftsanschrift: Prienstr. 8a, 83229 Aschau i. Chiemgau. Die "KEIL Beteiligungs-GmbH" mit dem Sitz in Reinheim (Amtsgericht Darmstadt HRB 33231) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.07.2014 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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