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CE INVEST Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, Büsingen (HRB 731434)

Firmendaten

Anschrift
Junkerstr. 92 A
78266 Büsingen
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2024
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: d: 100.000,00 EUR - 249.999,99 EUR
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 731434
Amtsgericht: Freiburg
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die CE INVEST Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH aus Büsingen ist im Handelsregister Freiburg unter der Nummer HRB 731434 verzeichnet. Nach der Gründung am 27.06.2024 hat die CE INVEST Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '1. Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Gegenstand ihrer Tätigkeit ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen sowie von ELTIF im Sinne der Verordnung (EU) 2015/760 des Europäischen Parlaments und des Rates i.V.m. der Delegierten Verordnung 2024/2759 der Europäischen Kommission (kollektive Vermögensverwaltung). 2. Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: a) Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, die das bei ihnen angelegte Geld ausschließlich investieren in - Immobilien im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe e) KAGB; - Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe f) KAGB; - Beteiligungen an ÖPP-Projektgesellschaften und Infrastruktur-Projektgesellschaften im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe h) KAGB, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann; - Derivate im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c), § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 KAGB; - Investmentanteile im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe g), § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KAGB; - Wertpapiere im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a), § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 KAGB; - Geldmarktinstrumente im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b) KAGB, § 253 Abs. 1 Nr. 2 KAGB; - Bankguthaben im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 d), § 253 Abs. 1 Nr. 1 KAGB; - Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen sowie an entsprechenden offenen EU- oder ausländischen Investmentvermögen, soweit diese ausschließlich in die vorgenannten Vermögensgegenstände investieren; b) Geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 f KAGB, soweit diese ausschließlich in die unter Buchstabe a) genannten Vermögensgegenstände investieren. 3. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-AIF und ausländische AIF, die mit den oben genannten inländischen Investmentvermögen vergleichbar sind, sowie: a) Offene AIF, die als Europäischer langfristiger Investmentfonds (European Long Term Investment Fund-"ELTIF") den Anforderungen der Verordnung (EU) 2015/760 ("ELTIF-Verordnung") entsprechen, an professionelle Anleger vertrieben werden, und ausschließlich in die in § 3 Ziffer 2 Buchstabe a) genannten Vermögensgegenstände investieren. b) Geschlossene AIF, die als Europäischer langfristiger Investmentfonds (European Long Term Investment Fund-" ELTIF") den Anforderungen der Verordnung (EU) 2015/760 ("ELTIF-Verordnung") entsprechen, an professionelle Anleger vertrieben werden und ausschließlich in die in § 3 Ziffer 2 Buchstabe a) genannten Vermögensgegenstände investieren, wobei die Investition in Investmentvermögen nur dann zulässig ist, wenn diese ihrerseits ausschließlich in die in § 3 Ziffer 2 Buchstabe a) genannten Vermögengegenstände investieren. 4. Neben der kollektiven Vermögensverwaltung darf die Gesellschaft nur die folgenden Dienstleistungen und Nebendienstleistungen erbringen: a) die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes (KWG) angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum sowie die Anlageberatung (individuelle Vermögensverwaltung und Anlageberatung), b) den Vertrieb und das Pre-Marketing von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen; c) sonstige mit den vorstehenden Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbundene Tätigkeiten.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 125.000,00 EUR. Die CE INVEST Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH weist zur Zeit drei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 22.12.2025)

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Registermeldungen 4

Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
4 a)
Firma geändert; nun:
CE INVEST Kapitalverwaltungsgesellschaft
mbH
c)
Gegenstand geändert; nun:
1. Die Gesellschaft ist eine
Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne
des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB).
Gegenstand ihrer Tätigkeit ist die
Verwaltung von inländischen
Investmentvermögen sowie von ELTIF im
Sinne der Verordnung (EU) 2015/760 des
Europäischen Parlaments und des Rates
i.V.m. der Delegierten Verordnung
2024/2759 der Europäischen Kommission
(kollektive Vermögensverwaltung).
2. Folgende inländische
Investmentvermögen sind Gegenstand der
kollektiven Vermögensverwaltung:
a) Offene inländische Spezial-AIF mit
festen Anlagebedingungen gemäß § 284
KAGB, die das bei ihnen angelegte Geld
ausschließlich investieren in
- Immobilien im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr.
2 Buchstabe e) KAGB;
- Beteiligungen an Immobilien-
Gesellschaften im Sinne des § 284 Abs. 2
Nr. 2 Buchstabe f) KAGB;
- Beteiligungen an ÖPP-
Projektgesellschaften und Infrastruktur-
Projektgesellschaften im Sinne des § 284
Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe h) KAGB, wenn der
Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt
werden kann;
- Derivate im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2
Buchstabe c), § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6
KAGB;
- Investmentanteile im Sinne des § 284
Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe g), § 253 Abs. 1
Satz 1 Nr. 3 KAGB;
- Wertpapiere im Sinne des § 284 Abs. 2
Nr. 2 Buchstabe a), § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr.
4 KAGB;
- Geldmarktinstrumente im Sinne des § 284
Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b) KAGB, § 253
Abs. 1 Nr. 2 KAGB;
- Bankguthaben im Sinne des § 284 Abs. 2
Nr. 2 d), § 253 Abs. 1 Nr. 1 KAGB;
- Anteile oder Aktien an inländischen
offenen Investmentvermögen sowie an
entsprechenden offenen EU- oder
ausländischen Investmentvermögen, soweit
diese ausschließlich in die vorgenannten
Vermögensgegenstände investieren;
b) Geschlossene inländische Spezial-AIF
gemäß §§ 285 f KAGB, soweit diese
ausschließlich in die unter Buchstabe a)
genannten Vermögensgegenstände
investieren.
3. Gegenstand der kollektiven
Vermögensverwaltung sind daneben EU-
AIF und ausländische AIF,
die mit den oben genannten inländischen
Investmentvermögen vergleichbar sind,
sowie:
a) Offene AIF, die als Europäischer
langfristiger Investmentfonds (European
Long Term Investment Fund-"ELTIF") den
Anforderungen der Verordnung (EU)
2015/760 ("ELTIF-Verordnung")
entsprechen, an professionelle Anleger
vertrieben werden, und ausschließlich in die
in § 3 Ziffer 2 Buchstabe a) genannten
Vermögensgegenstände investieren.
b) Geschlossene AIF, die als Europäischer
langfristiger Investmentfonds (European
Long Term Investment Fund-" ELTIF") den
Anforderungen der Verordnung (EU)
2015/760 ("ELTIF-Verordnung")
entsprechen, an professionelle Anleger
vertrieben werden und ausschließlich in die
in § 3 Ziffer 2 Buchstabe a) genannten
Vermögensgegenstände investieren, wobei
die Investition in Investmentvermögen nur
dann zulässig ist, wenn diese ihrerseits
ausschließlich in die in § 3 Ziffer 2
Buchstabe a) genannten
Vermögengegenstände investieren.
4. Neben der kollektiven
Vermögensverwaltung darf die Gesellschaft
nur die folgenden
Dienstleistungen und
Nebendienstleistungen erbringen:
a) die Verwaltung einzelner nicht in
Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs.
11 des
Kreditwesengesetzes (KWG) angelegter
Vermögen für andere mit
Entscheidungsspielraum sowie die
Anlageberatung (individuelle
Vermögensverwaltung und
Anlageberatung),
b) den Vertrieb und das Pre-Marketing von
Anteilen oder Aktien an fremden
Investmentvermögen;
c) sonstige mit den vorstehenden
Dienstleistungen und
Nebendienstleistungen unmittelbar
verbundene Tätigkeiten.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 10.12.2025 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 (Firma) und
3 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen.
a)
22.12.2025
Engler
3 Stammkapital
nun:
125.000,00
EUR
b)
Personenbezogene Daten geändert bei
Geschäftsführer:
Suhrbier-Hahn, Ute, geb. Suhrbier, Neuhausen
am Rheinfall / Schweiz, * ‒.‒.‒‒
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Prokura erloschen:
Krasniqi, Ardita, St. Gallen / Schweiz,
* ‒.‒.‒‒
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen:
Hotz, Sarah, Zürich / Schweiz, * ‒.‒.‒‒
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 04.03.2025 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Stammkapital)
beschlossen.
Das Stammkapital ist durch Beschluss der
Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag
um 100.000,00 EUR auf 125.000,00 EUR
erhöht.
a)
25.03.2025
Engler
2 b)
Neue
Geschäftsanschrift:
Junkerstraße 92 A, 78266 Büsingen am
Hochrhein
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können von den
Beschränkungen des § 181 BGB allgemein
befreit werden.
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Suhrbier-Hahn, Ute, geb. Suhrbier, Neuhausen
am Hochrhein / Schweiz, * ‒.‒.‒‒
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen:
Krasniqi, Ardita, St. Gallen, * ‒.‒.‒‒
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 09.12.2024 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
a)
19.12.2024
Engler
1 a)
CE INVEST GmbH
b)
Büsingen am Hochrhein
Geschäftsanschrift:
Junkerstraße 92, 78266 Büsingen am
Hochrhein
c)
Die Verwaltung eigenen Vermögens.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten sie gemeinsam.
b)
Geschäftsführer:
Labrenz, Ralf, Zürich / Schweiz, * ‒.‒.‒‒
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag (Musterprotokoll) vom 27.06.2024.
a)
26.07.2024
Nagel

Historie 4

22.12.2025
Firmenname geändert

alt:
CE INVEST GmbH

neu:
CE INVEST Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH

25.03.2025
Entscheideränderung

Austritt
Ardita Krasniqi
Prokurist

Entscheideränderung

Veränderung
Frau Ute Suhrbier-Hahn
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Frau Sarah Hotz
Prokurist

19.12.2024
Entscheideränderung

Eintritt
Frau Ute Suhrbier-Hahn
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Ardita Krasniqi
Prokurist

26.07.2024
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Ralf Labrenz
Geschäftsführer