Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
9 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Dr. Bartsch, Stefan, Köln, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
05.06.2025
Keßler |
8 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Schiemann, Benjamin, Königswinter,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
31.01.2025
Keßler |
HRB 57417: CI Decision Design GmbH, Köln, Marie-Curie-Straße 10, 51103 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Deick, Andreas, Bonn, * ‒.‒.‒‒.
HRB 57417:CI Decision Design GmbH, Köln, Marie-Curie-Straße 10, 51103 Köln.Die Gesellschafterversammlung vom 10.07.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 150,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung aus der CI Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 56858) beschlossen. 25.650,00 EUR.
HRB 57417:CI Decision Design GmbH, Köln, Marie-Curie-Straße 10, 51103 Köln.Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 10.07.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse beider Gesellschafterversammlungen vom selben Tage einen Teil des Vermögens der CI Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 56858) - den Teilbetrieb "Business Intelligence und Mobile Business Intelligence" - als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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