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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Leufen, Tanja, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒
Bestellt als
Geschäftsführer:
Brinkmann, Cornelia, Rheinberg, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis
Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und
dem Christlichen Jugenddorfwerk Deutschland
gemeinnütziger e.V. (CJD) mit Sitz in Berling (VR
30118 B Amtsgericht Charlottenburg)
abzuschließen. |
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a)
12.03.2025
Lipperheide |
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b)
Berichtigung von Amts wegen zur
Geschäftsanschrift:
Am Oespeler Dorney 41 - 65, 44149
Dortmund
c)
(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige und
mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung.
(2) Zweck der Gesellschaft ist
a) die Förderung der Erziehung und der
Volks- und Berufsbildung,
b) die Förderung des Wohlfahrtswesens.
(3) Der Satzungszweck wird verwirklicht
insbesondere durch den Betrieb von
Beschäftigungsalternativen, mittels derer
sozial, körperlich, finanziell oder seelisch
benachteiligte Menschen in sachlicher und
geistig ideeller Hinsicht unterstützt und
gefördert werden. Die Gesellschaft hat das
Ziel der Wiedereingliederung von
Arbeitslosen (insbesondere
Langzeitarbeitslose) und unterstützt und
fördert Menschen mit
Lernbeeinträchtigungen,
Lernbehinderungen, unterschiedlichen
Beeinträchtigungen und mehrfachen
beruflichen Vermittlungshemmnissen durch
die Initiierung von Angeboten und Projekten
zur Teilhabe an Arbeit. Die Gesellschaft
betreibt Geschäfte/Betriebe, die der
Beschäftigung und beruflichen
Eingliederung der genannten Personen
dienen (z.B. Entsorgungsfachbetrieb,
Reinigungsdienst, Logistikservice,
Dienstleistungen zur Überprüfung
ortsveränderlicher Elektrogerä-te,
handwerkliche Dienstleistungen,
gastronomische Dienstleistungen,
Catering).
(4) Die Gesellschaft kann zugunsten des
betroffenen Personenkreises geeignete
Maßnahmen und Angebote einrichten,
insbesondere
- Inklusionsabteilung(en) zur Förderung von
Menschen mit Behinderung,
- Maßnahmen und Angebote zur
Eingliederung von Menschen in den
Arbeitsmarkt, wozu sowohl die Schaffung
von Arbeitsplätzen, die Einarbeitung und
Begleitung am Arbeitsplatz als auch die
Betreuung in Konflikt- und Krisensituationen
am Arbeitsplatz zählen,
- Anlauf- und sozialpädagogische
Beratungsstelle(n),
- Beratungsdienste für ehemalige
Teilnehmende,
- Vermittlung und Training von sozialen
Fähigkeiten, Training für Bewerbungen,
- Erbringung von Einzelfallhilfen und Hilfen
in bestimmten Notlagen, Anleitung zur
persönlichen Haushaltsführung und
Lebensplanung,
- Initiierung, Planung und Durchführung von
Qualifizierungs- und
Beschäftigungsmaßnahmen sowie
Projektkonzeptionen und Modellprojekten,
ggf. in Kooperation mit weiteren regional
tätigen Trägern (insbesondere als
Maßnahmen der Unterstützten
Beschäftigung gemäß § 55 SGB IX).
(5) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften
und Maßnahmen berechtigt, die geeignet
erscheinen, dem Gesellschaftszweck zu
dienen. Sie ist berechtigt, gleichartige oder
ähnliche Unternehmen oder sonstige
Unternehmen, die der Erreichung des
Gesellschaftszweckes dienen, zu gründen,
zu erwerben oder sich an solchen zu
beteiligen.
(6) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie
verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke.
(7) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die
satzungsmäßigen Zwecke verwendet
werden.
(8) Die Gesellschafter dürfen außer in den
Fällen des § 58 AO keine Gewinnanteile
und auch keine sonstigen Zuwendungen
aus Mitteln der Gesellschaft erhalten.
(9) Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden
oder bei Auflösung der Gesellschaft oder
bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke
nicht mehr als ihre eingezahlten
Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer
geleisteten Sacheinlage zurück.
(10) Es darf keine Person durch Ausgaben,
die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind,
oder durch unverhältnismäßig hohe
Vergütung begünstigt werden.
(11) Die Gesellschaft kann ihre
steuerbegünstigten Zwecke auch durch
planmäßiges Zusammenwirken im Sinne
von § 57 Abs. 3 AO mit dem Verein
Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands
gemeinnütziger e.V. (CJD) und mit anderen
Gesellschaften des
Unternehmensverbundes des Vereins,
welche jeweils die Voraussetzungen der §§
51 bis 68 AO erfüllen, verwirklichen. Dieses
planmäßige Zusammenwirken erfolgt in
Übereinstimmung mit § 57 Abs. 3 AO im
Rahmen
a) der Lieferung von Energie bzw.
Energieträgern und von Dienstleistungen im
Zusammenhang mit dem
Energiemanagement,
b) der Erbringung von
Gebäudedienstleistungen einschließlich der
dafür erforderlichen Management- und
administrativen Dienstleistungen,
c) der Bereitstellung von
Informationstechnologie und von IT-
Dienstleistungen,
d) der Erbringung von Management- und
administrativen Dienstleistungen und
e) von Nutzungsüberlassungen sowie
Vermietungen und Verpachtungen von
Grundstücken, bebauten Grundstücken
oder sonstigen Räumlichkeiten. |
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a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer gemeinsam
vertreten. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 04.03.2024 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2
(Gegenstand der Gesellschaft, Gemeinnützigkeit), 6
(Geschäftsführung, Vertretung) und 12 (Auflösung der
Gesellschaft) und mit ihr die Änderung des
Unternehmensgegenstandes und der allgemeinen
Vertretungsregelung sowie die vollständige Neufassung des
Gesellschaftsvertrages beschlossen. |
a)
07.03.2024
Pohl |