Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
| 9 |
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b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Lorenz, Michael, Bruckmühl, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt. |
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a)
22.05.2025
Latsch |
HRB 19464: CPS GmbH, Rohrdorf, Meisenstr. 3, 83101 Rohrdorf. Einzelprokura: Nindl, Alois-Johann, Uttendorf/Österreich, * ‒.‒.‒‒.
HRB 19464: CPS GmbH, Rohrdorf, Meisenstr. 3, 83101 Rohrdorf. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Hofstätter, Karl, Mittersill/Österreich / Österreich, * ‒.‒.‒‒.
HRB 19464:CPS GmbH, Rohrdorf, Meisenstr. 3, 83101 Rohrdorf.Die Gesellschafterversammlung vom 29.09.2014 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Gegenstand und Vertretungsregelung. Neuer Unternehmensgegenstand: Produktion und Vertrieb von Kunststofferzeugnissen jeglicher Art. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann zu diesem Zweck auch andere Unternehmen im In- und Ausland gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen sowie Niederlassungen im In- und Ausland errichten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
HRB 19464:CPS GmbH, Rohrdorf, Meisenstr. 3, 83101 Rohrdorf.Die "CPS GmbH" mit dem Sitz in Uttendorf/Österreich (Firmenbuch des Landesgerichts Salzburg FN 292729 i) ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsplans vom 10.07.2014 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 29.09.2014 mit der Gesellschaft als aufnehmender Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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