CWS Baufarben GmbH, Düren, Katharinenstr. 61, 52353 Düren.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden CWS Service Verwaltungs GmbH am 07.09.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
CWS Baufarben GmbH, Düren, Katharinenstr. 61, 52353 Düren.Geschäftsanschrift: Katharinenstr. 61, 52353 Düren. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 26.08.2009 mit der CWS Service Verwaltungs GmbH mit Sitz in Düren (Amtsgericht Düren HRB 279) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.