Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
5 |
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|
b)
Die Abspaltung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des
übertragenden Rechtsträgers am 29.12.2021 wirksam geworden. |
a)
16.05.2025
Schreiner
b)
Fall 6
Zum Abschluss des
Spaltungsvorgangs aus
Fall 4 (s. Eintragung lfd.
Nr. 3) von Amts wegen
nachgetragen |
HRA 43041: CWS Workwear Deutschland GmbH & Co. KG, Dreieich, Dreieich Plaza 1a, 63303 Dreieich. Die Gesellschaft hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 07.09.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag einen Teil ihres Vermögens (Geschäftsbereich Hygiene CWS Workwear) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die CWS Hygiene Deutschland GmbH & Co. KG mit Sitz in Dreieich (Amtsgericht Offenbach am Main HRA 42882) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 43041: CWS Workwear Deutschland GmbH & Co. KG, Dreieich, Dreieich Plaza 1a, 63303 Dreieich. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 07.09.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag Teile des Vermögens (Geschäftsbereich Workwear CbD) der CWS-boco Deutschland GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 106003) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 43041: CWS Workwear Deutschland GmbH & Co. KG, Dreieich, Dreieich Plaza 1a, 63303 Dreieich. Prokura erloschen: Barkholtz, Thomas, Todendorf, * ‒.‒.‒‒; Hüneken, Kai, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
HRA 100483: CWS Workwear Deutschland GmbH & Co. KG, Lingen/Ems, Herzforder Str. 9, 49808 Lingen. Sitz verlegt, nun: Dreieich. Geschäftsanschrift: Dreieich Plaza 1a, 63303 Dreieich. Der Sitz ist nach Dreieich (jetzt Amtsgericht Offenbach am Main HRA 43041) verlegt.
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