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Café Flink GmbH, Kreuzau (HRB 7046)

Firmendaten

Anschrift
Seestr. 17
52372 Kreuzau
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 02422/7335
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.cafe-flink.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 2 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 7046
Amtsgericht: Düren
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Café Flink GmbH aus Kreuzau ist im Handelsregister Düren unter der Nummer HRB 7046 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Café Flink GmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Der Betrieb eines Cafés und einer Konditorei.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.000,00 EUR. Die Café Flink GmbH weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 13.05.2020)

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Registermeldungen 1

Calendar 01.06.2015
Neueintragung

HRB 7046: Café Flink GmbH, Kreuzau, Seestraße 17, 52372 Kreuzau. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.05.2015. Geschäftsanschrift: Seestraße 17, 52372 Kreuzau. Gegenstand: der Betrieb eines Cafés und einer Konditorei. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Mörkens, Katrin, Kreuzau, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Café Flink OHG, Kreuzau (Amtsgericht Düren, HRA 3430) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 12.05.2015. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

01.06.2015
Entscheideränderung

Eintritt
Frau Katrin Mörkens
Geschäftsführer