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a)
Caritas Jugendhilfe in der Erzdiözese
Freiburg gGmbH
b)
Freiburg i. Br.
Geschäftsanschrift:
Alois-Eckert-Straße 6, 79111 Freiburg i. Br.
c)
1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige und
mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts
,,Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung in der jeweils gültigen
Fassung.
2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
der Jugendhilfe, die Förderung der
Eziehung und Berufsbildung, die Förderung
des Wohlfahrtswesens und Förderung der
Hilfe für Behinderte und für Flüchtlinge.
3) Gegenstand des Unternehmens ist die
Verwirklichung der vorgenannten Zwecke
insbesondere durch die Förderung der
Errichtung, der Unterhaltung und des
Betriebs von Einrichtungen zur Erziehung,
Bildung und Ausbildung von Kindem,
Jugendlichen und jungen Erwachsenen,
einschließlich jungen Menschen mit
Behinderung. Hierzu gehören unter
anderem stationäre und ambulant betreute
Wohnangebote, lnobhutnahme von
Jugendlichen und von minderjährigen
Flüchtlingen, sozialpädagogische
Förderung und Tagesbetreuung,
sozialtherapeutische Angebote,
einschließlich Elternarbeit und
Familientherapie, schulische und berufliche
Bildungs-, Ausbildungs- und
Beratungszentren.
4) Die in den vorstehenden Absätzen 2 und
3 genannten steuerbegünstigten Zwecke
und Maßnahmen zur Zweckverwirklichung
können auch durch satzungsmäßiges
planmäßiges Zusammenwirken mit anderen
Körperschaften, die gemeinnützige Zwecke
im Sinne des Abschnitts
,,Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung verfolgen und im Übrigen
die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO
erfüllen, verwirklicht werden, namentlich
durch Bezug und/oder Erbringung von
Kooperationsleistungen in Form von a)
Verwaltungsdienstleistungen (u.a.
Buchhaltungsdienstleitungen,
Personalverwaltung
und Gehaltsabrechnungen, Controlling, lT-
Dienstleistungen), Personal- und
Nutzungsüberlassungen von dem
Caritasverband für die Ezdiözese Freiburg
e.V., b) Verwaltungs- und
Managementdienstleistungen an die
Tochterunternehmen der Gesellschaft.
5) Die Gesellschaft ist im Rahmen der
Vorgaben der Abgabenordnung berechtigt,
sämtliche Rechtshandlungen und
Geschäfte vorzunehmen, die der Förderung
des Gesellschaftszwecks unmittelbar oder
mittelbar dienlich sind. Dazu ist die
Gesellschaft berechtigt,
Zweigniederlassungen zu errichten oder
sich an anderen Unternehmen zu
beteiligen. Die steuerbegünstigten Zwecke
der Gesellschaft können auch
ausschließlich durch das Halten und
Verwalten von Beteiligungen an
steuerbegünstigten Kapitalgesellschaften
sowie durch Mittelweitergaben an diese
verwirklicht werden.
6) Die Gesellschaft versteht ihre Tätigkeit
als Wesens- und Lebensäußerung der
römischkatholischen Kirche, der sie in
staatskirchenrechtlicher Hinsicht
zugeordnet ist. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben
arbeitet die Gesellschaft mit anderen
kirchlich-caritativen Trägern und
Einrichtungen, Wohlfahrtsverbänden und
sozialen Organisationen zusammen. lm
Sinne eines vertrauensvollen
Zusammenwirkens der katholischen Träger
der Kinder- und Jugendhilfe in der Region
informiert die Gesellschaft regelmäßig die
anderen Träger, insbesondere die örtlichen
Caritasverbände über ihre Aktivitäten.
7) Die Gesellschaft beantragt die
Mitgliedschaft im Caritasverband für die
Ezdiözese Freiburg e.V. und damit zugleich
die Mitgliedschaft im örtlichen
Caritasverband und im Deutschen
Caritasverband e.V. Die sich aus der
Mitgliedschaft ergebenden lnformations-
und Kooperationspflichten sind von der
Gesellschaft einzuhalten.
8) Sofern die Gesellschaft
Arbeitsverhältnisse begründet, wendet sie
die ,,Grundordnung des kirchlichen
Dienstes" in ihrer jeweiligen, im Amtsblatt
der Ezdiözese Freiburg veröffentlichten
Fassung, an. Die Gesellschaft schließt mit
ihren angestellten Mitarbeitenden
Arbeitsverträge nach den ,,Richtlinien für
Arbeitsverträge in den Einrichtungen des
Deutschen Caritasverbandes (AVR)" ab.
9) Die Gesellschaft und ihre Organe
verpflichten sich zur Anwendung der im
Rahmen der Prävention gegen sexualisierte
Gewalt und zur lntervention bei sexuellem
Missbrauch vom Ordinarius der Ezdiözese
Freiburg in Kraft gesetzten diözesanen
Gesetze, Ordnungen und
Ausführungsbestimmungen in der jeweils
im Amtsblatt der Erzdiözese Freiburg
veröffentlichten Fassung. Über die
Anerkennung weiterer Regelwerke
entscheidet der Aufsichtsrat. |
25.000,00
EUR |
a)
Die Gesellschaft hat mindestens zwei
Geschäftsführer. Sie wird von zwei
Geschäftsführern gemeinsam vertreten. Die
Gesellschafter können durch Beschluss
einzelnen oder allen Geschäftsführern die
Befugnis zur Einzelvertretung erteilen. Die
Gesellschafter können durch Beschluss den/die
Geschaftsführer jeweils für ein konkretes
Rechtsgeschäft oder für alle Rechtsgeschäfte mit
einer bestimmten anderen juristischen Person,
die nach der Abgabenordnung wegen Verfolgung
gemeinnütziger oder mildtätiger Zwecke als
steuerbegünstigt anerkannt ist, von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreien.
b)
Geschäftsführer:
Peeters, Henric Paul, Xanten, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt. Der Geschäftsführer
ist von den Beschränkungen des § 181 2. Alt.
BGB befreit soweit es sich
um Rechtsgeschäfte zwischen der Caritas
Jugendhilfe in der Erzdiözese Freiburg gGmbH
und dem Caritasverband für die Erzdiözese
Freiburg e.V.,
mit dem Sitz in Freiburg im Breisgau,
eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts
Freiburg unter VR 482 handelt.
Geschäftsführer:
Bucher, Klaus Joachim, geb. Stöpke, Königsfeld
im Schwarzwald, * ‒.‒.‒‒
vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem
anderen Geschäftsführer.
Geschäftsführer:
Köck, Thomas Matthias, Bahlingen am
Kaiserstuhl, * ‒.‒.‒‒
vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem
anderen Geschäftsführer. |
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a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 16.07.2025.
b)
Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist
entstanden infolge Ausgliederung
des Geschäftsbereichs "Jugendhilfe" aus dem Vermögen des
Vereins
"Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg e.V.", Freiburg im
Breisgau (Amtsgericht Freiburg i. Br. VR 482)
nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 16.07.2025 und des
Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers
vom 16.07.2025.
Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der
Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden
Rechtsträgers wirksam.
Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug
genommen. |
a)
29.08.2025
Elger |