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c)
1. Die Caritas-Einrichtungen gGmbH mit
Sitz in Würzburg verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige, kirchliche und
mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts
„Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung in ihrer jeweils gültigen
Fassung (vgl. §§ 51 ff. AO).
2. Zweck der Gesellschaft ist
- die Förderung des kirchlichen Lebens,
- die Förderung der Wohlfahrtspflege,
- die Förderung der Altenhilfe,
- die Förderung des öffentlichen
Gesundheitswesens und der öffentlichen
Gesundheitspflege,
-die Förderung der Volks- und
Berufsbildung,
-sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger
Personen.
Die Gesellschaft verfolgt mildtätige Zwecke
im Sinne des § 53 der Abgabenordnung, in
dem ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist,
Personen selbstlos zu unterstützen, welche
- persönlich hilfsbedürftig sind, das heißt, in
Folge ihres körperlichen, geistigen und
seelischen Zustands auf die Hilfe Anderer
angewiesen sind,
- wirtschaftlich bedürftig sind, das heißt,
deren Bezüge nicht höher als das Vierfache
des Regelsatzes der Sozialhilfe im Sinne
des § 22 Bundessozialhilfegesetzes sind;
bzw. nach § 28 SGB XII beim
Alleinstehenden oder Haushaltsvorstand
(Alleinerziehenden) gilt anstelle des
Vierfachen das Fünffache des Regelsatzes,
- Personen, deren wirtschaftliche Lage aus
besonderen Gründen zu einer Notlage
geworden ist.
Der Satzungszweck wird insbesondere
verwirklicht durch den Be-trieb und die
Unterhaltung von Altenheimen,
Sozialstationen und anderen caritativen
Einrichtungen, sowie durch die
zweckgebun-dene Weitergabe von Mitteln
an andere caritative Einrichtungen zur
Förderung des kirchlichen Lebens, der
Wohlfahrtspflege oder der Altenhilfe.
3. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie
verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Ziele.
4. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die
satzungsmäßigen Zwecke verwendet
werden. Der Gesellschafter darf keine
Gewinnanteile und auch keine sonstigen
Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft
erhalten. Der Gesellschafter erhält bei
seinem Ausscheiden oder bei Auflösung
der Gesellschaft oder bei Wegfall
steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als
seine eingezahlten Kapitalanteile und den
gemeinen Wert seiner etwa geleisteten
Sacheinlagen zurück.
5. Es darf keine Person durch Ausgaben,
die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind,
oder durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigt werden.
6. Die Gesellschaft darf andere
Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art
übernehmen, sich an ihnen beteiligen und
ihre Geschäfte führen. Sie ist zur Errichtung
von Zweigniederlassungen befugt.
7.Die Gesellschaft versteht ihre Aufgabe als
caritative Tätigkeit. Gemeinsam mit den in
ihrem Unternehmen tätigen Personen erfüllt
die Gesellschaft den Zweck im Geiste des
caritativen Auftrages der Katholischen
Kirche. Die „Grundordnung des kirchlichen
Dienstes im Rahmen kirchlicher
Arbeitsverhältnisse" findet Anwendung in
der jeweils geltenden Fassung.
8. Änderungen dieses
Gesellschaftsvertrages werden, soweit sie
die Gemeinnützigkeit nach § 2 betreffen,
vor der Beschlussfassung in der
Gesellschafterversammlung dem
zuständigen Finanzamt zur Stellungnahme
vorgelegt.
9. Die Gesellschaft erfüllt ihre Aufgaben
selbst oder durch eine Hilfsperson im Sinne
des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2025 hat die
Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der
Satzung beschlossen. |
a)
23.12.2025
Weber |
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c)
Gegenstand geändert, nun:
1. Die Caritas-Einrichtungen gGmbH mit
Sitz in Würzburg verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige, kirchliche und
mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung in ihrer jeweils gültigen
Fassung (vgl. §§ 51 ff. AO). 2. Zweck der
Gesellschaft ist - die Förderung des
kirchlichen Lebens, - die Förderung der
Wohlfahrtspflege, - die Förderung der
Altenhilfe, - die Förderung des öffentliche
Gesundheitswesens und der öffentlichen
Gesundheitspflege, - die Förderung der
Volks- und Berufsbildung, - sowie die
Unterstützung hilfsbedürftiger Personen.
Die Gesellschaft verfolgt mildtätige Zwecke
im Sinne des § 53 der Abgabenordnung, in
dem ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist,
Personen selbstlos zu unterstützen, welche
- persönlich hilfsbedürftig sind, das heißt, in
Folge ihres körperlichen, geistigen und
seelischen Zustands auf die Hilfe Anderer
angewiesen sind, - wirtschaftlich bedürftig
sind, das heißt, deren Bezüge nicht höher
als das Vierfache des Regelsatzes der
Sozialhilfe im Sinne des § 22
Bundessozialhilfegesetzes sind; bzw. nach
§ 28 SGB XII beim Alleinstehenden oder
Haushaltsvorstand (Alleinerziehenden) gilt
anstelle des Vierfachen das Fünffache des
Regelsatzes, - Personen, deren
wirtschaftliche Lage aus besonderen
Gründen zu einer Notlage geworden ist. Der
Satzungszweck wird insbesondere
verwirklicht durch den Betrieb und die
Unterhaltung von Altenheimen,
Sozialstationen und anderen caritativen
Einrichtungen, sowie durch die
zweckgebundene Weitergabe von Mitteln
an andere caritative Einrichtungen zur
Förderung des kirchlichen Lebens, der
Wohlfahrtspflege oder der Altenhilfe. Der
Satzungszweck wird ferner verwirklicht
durch die Erbringung von
Kooperationsleistungen an andere
steuerbegünstigte Körperschaften im Sinne
von § 57 Abs. 3 AO, nämlich Management-
und Verwaltungsleistungen, in Form von
Leistungen im Bereich der
Finanzbuchhaltung, Personalverwaltung
und -abrechnung, Personalentwicklung, -
gewinnung und -bindung,
betriebswirtschaftlicher Beratung und
Steuerung sowie Aufbereitung und
Bereitstellung von Informationen,
wirtschaftlichen Daten und Kennzahlen,
ferner durch die Durchführung von
Veranstaltungen und Schulungen, die
Beratung und Unterstützung der
Kooperationspartner hinsichtlich
gesetzlicher, regulatorischer und
branchenspezifischer Änderungen, die
Beratung und Entwicklungsunterstützung
hinsichtlich baulicher und technischer
Ausstattungen, die Besorgung eines
zentralen Qualitätsmanagements, die
Steuerung und Koordination
einrichtungsübergreifender Projekte (z. B.
Einführung einheitlicher Software), die
Verschaffung von Nutzungsmöglichkeiten
von Software, die Konzeption, Entwicklung
und Einführung von Angeboten und
Einrichtungen, die Unterstützung des
Beschaffungsmanagements und die
Erbringung von Leistungen im Bereich der
Öffentlichkeitsarbeit und des Marketing an
die Caritas-Einrichtungen
Aschaffenburg/Miltenberg gGmbH mit Sitz
in Aschaffenburg, die Caritas-Einrichtungen
Schweinfurt/Bad Kissingen gGmbH mit Sitz
in Schweinfurt und die Caritas-
Einrichtungen Würzburg/Kitzingen gGmbH
mit Sitz in Würzburg, außerdem durch die
Vermietung von Räumlichkeiten,
Ausstattung und Einrichtungen an die
Caritas-Einrichtungen Schweinfurt/Bad
Kissingen gGmbH mit Sitz in Schweinfurt
und die Caritas-Einrichtungen
Würzburg/Kitzingen gGmbH mit Sitz in
Würzburg. Vermietete Räumlichkeiten,
Ausstattung und Einrichtungen in diesem
Sinne sind das Altenpflegeheim Haus
Marienstift mit allen Anlagen und
Einrichtungen in der St.-Anton-Str. 2-4 in
Schweinfurt (F1.-Nr. 3238, Gemarkung
Schweinfurt) und die Seniorenwohnanlage
Burkardus-Wohnpark mit allen Anlagen und
Einrichtungen in der Burkardusstraße 3, 5,
7, 9, 11, 13, 15, 17 und Kapellenstraße 24 in
Bad Kissingen (F1.-Nr. 1815 und 1815/1,
Gemarkung Bad Kissingen), überlassen an
die Caritas-Einrichtungen Schweinfurt/Bad
Kissingen gGmbH sowie das Haus St.
Thekla mit allen Anlagen und Einrichtungen
im Ludwigkai 11, Würzburg (F1.-Nr. 2101,
Gemarkung Würzburg), überlassen an die
Caritas-Einrichtungen Würzburg/Kitzingen
gGmbH. Außerdem wird der
Satzungszweck ferner verwirklicht durch
Erbringung von Kooperationsleistungen in
diesem Sinne an die im Sinne von § 57 Abs.
3 AO steuerbegünstigte Vinzenz -
gemeinnützige Serviceleistungen GmbH mit
Sitz in Würzburg, nämlich Management-
und Verwaltungsleistungen, in Form von
Leistungen im Bereich der
Finanzbuchhaltung und
Personalabrechnung, ferner die
Durchführung von Veranstaltungen und
Schulungen, die Steuerung und
Koordination einrichtungsübergreifender
Projekte (z. B. Einführung einheitlicher
Software), die Verschaffung von
Nutzungsmöglichkeiten von Software und
die Unterstützung des
Beschaffungsmanagements. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 21.12.2022 hat die
Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) des
Gesellschaftsvertrages beschlossen. |
a)
28.12.2022
Weber |