Carl-Rainer Schwiete Industrievertretungen GmbH, Leverkusen (Tannenweg 2, 51381 Leverkusen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Carl Schwiete e.K. Industrievertretungen am 26.04.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Carl-Rainer Schwiete Industrievertretungen GmbH, Leverkusen (Tannenweg 2, 51381 Leverkusen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.03.2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung und der Zustimmung des Inhabers des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Carl Schwiete e.K. Industrievertretungen mit Sitz in Leverkusen (Amtsgericht Köln, HRA 20672) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.