HRB 207093: Carlton Asset Management GmbH, Hildesheim, Weinberg 65, 31134 Hildesheim. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.11.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.11.2021 mit der Carlton Letting GmbH mit Sitz in Hildesheim (Amtsgericht Hildesheim HRB 207091) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 166764 B: Carlton Asset Management GmbH, Hildesheim, Joachimsthaler Straße 12, 10719 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Hildesheim; Rechtsverhaeltnis: Der Sitz der Gesellschaft ist nach Hildesheim verlegt (Amtsgericht Hildesheim, HRB 207093 B).
HRB 207093: Carlton Asset Management GmbH, Hildesheim, Weinberg 65, 31134 Hildesheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.03.2015 Die Gesellschafterversammlung vom 05.10.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Berlin (bisher Amtsgericht Charlottenburg HRB 166764 B) nach Hildesheim beschlossen. Sitz verlegt, nun: Neue Geschäftsanschrift: Weinberg 65, 31134 Hildesheim. Gegenstand: Asset Management von gewerblichen Immobilien, insbesondere die Portfoliooptimierung und Entwicklung von Objektstrategien; Unterstützung bei An- und Verkäufen sowie turnusmäßiger Bewertung; Sicherung bzw. Steigerung der Rendite und Erhöhung der Performance; Portfoliocontrolling; Optimierung der Kunden- und Mieterzufriedenheit; Koordinierung der Bewirtschaftung nach Eigentümervorgaben; Sicherstellung sach- und fachgerechter Wartung und Instandhaltung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Rathgen, Carl Matthias, Hildesheim, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Geschäftsführer: Theiler, Ralf, Giesen, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
HRB 166764 B: Carlton Asset Management GmbH, Berlin, Joachimsthaler Straße 12, 10719 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 3. Eisenburger, Thomas; Geschäftsführer: 5. Theiler, Ralf, * ‒.‒.‒‒, Giesen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 166764 B: Carlton Asset Management GmbH, Berlin, Joachimsthaler Straße 12, 10719 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2018 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Carlton Investment Management GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 176357) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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