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Charles River Laboratories (Europe) GmbH, Kißlegg (HRB 620584) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Stolzenseeweg 38
88353 Kißlegg
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 620584
Amtsgericht: Ulm
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Charles River Laboratories (Europe) GmbH aus Kißlegg war im Handelsregister Ulm unter der Nummer HRB 620584 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Charles River Laboratories (Europe) GmbH ihren Standort nicht geändert. Die Charles River Laboratories (Europe) GmbH wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 14.05.2025)

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Registermeldungen 3

Calendar 08.10.2012
Löschung

Charles River Laboratories (Europe) GmbH, Kißlegg, Stolzenseeweg 38, 88353 Kißlegg. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 02.10.2012 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.

Calendar 24.09.2012
Veränderung

Charles River Laboratories (Europe) GmbH, Kißlegg, Stolzenseeweg 38, 88353 Kißlegg. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 20.08.2012 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Charles River Laboratories, Research Models and Services, Germany GmbH", Schweinfurt (Amtsgericht Schweinfurt HRB 1549) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Der zwischen der Gesellschaft und der "Charles River Laboratories, Avian Products and Services, Germany GmbH", Sulzfeld (Amtsgericht Schweinfurt HRB 4565) am 14.07.2004 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist durch Verschmelzung erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.

Calendar 24.09.2012
Veränderung

Charles River Laboratories (Europe) GmbH, Kißlegg, Stolzenseeweg 38, 88353 Kißlegg. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 20.08.2012 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Charles River Laboratories, Avian Products and Services, Germany GmbH", Sulzfeld (Amtsgericht Schweinfurt HRB 4565) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

08.10.2012
Registervorgang

Löschung 04.10.2012