Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
8 |
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b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Traunstein vom 20.05.2025 (Az. 4 IN 94/25) das
Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist
dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65
GmbHG. |
a)
22.05.2025
Latsch |
HRB 18966: ProXpert GmbH, Berchtesgaden, Bichlweg 4, 83471 Berchtesgaden. Die Gesellschafterversammlung vom 01.02.2022 hat die Änderung des § 1 Abs. 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Chatbo GmbH.
HRB 18966: ProXpert GmbH, Berchtesgaden, Bichlweg 4, 83471 Berchtesgaden. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Hägy Renoth, Natascha, Winterthur / Schweiz, * ‒.‒.‒‒.
ProXpert GmbH, Berchtesgaden, Nonntal 21, 83471 Berchtesgaden. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Bichlweg 4, 83471 Berchtesgaden. Bestellt: Geschäftsführer: Hägy Renoth, Natascha, Winterthur, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
ProXpert GmbH, Berchtesgaden, Nonntal 21, 83471 Berchtesgaden. Die Decoraflex Projekt GmbH mit dem Sitz in Berchtesgaden (Amtsgericht Traunstein HRB 21468) und die MKM Management GmbH mit dem Sitz in Berchtesgaden (Amtsgericht Traunstein HRB 22188) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.07.2013 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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