Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
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Einzelprokura:
Kilian, Thomas, Nettetal, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
10.02.2025
Clemens |
HRB 32416: Christliche Sucht- und Wohnungslosenhilfe gGmbH Essen, Essen, Söllingstr. 106, 45127 Essen. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 28.03.2022 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 32416: Christliche Sucht- und Wohnungslosenhilfe gGmbH Essen, Essen, Söllingstr. 106, 45127 Essen. Die Gesellschafterversammlung vom 13.11.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zur Durchführung der Ausgliederung mit dem Verein Evangelisch-Freikirchliches Sozialwerk Essen e. V., Essen (Amtsgericht Essen, VR 1797) beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR.
HRB 32416: Christliche Sucht- und Wohnungslosenhilfe gGmbH Essen, Essen, Söllingstr. 106, 45127 Essen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 13.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.11.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 13.11.2021 Teile des Vermögens der Evangelisch-Freikirchlichen Sozialwerks Essen e.V. mit Sitz in Essen (VR 1797) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 32416: Christliche Sucht- und Wohnungslosenhilfe gGmbH Essen, Essen, Söllingstr. 106, 45127 Essen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dr. Spellmeyer, Wolfgang, Essen, * ‒.‒.‒‒.
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