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a)
Die Gesellschaft hat mindestens zwei
Geschäftsführer. Die Gesellschaft wird durch
zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
vorzunehmen. |
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a)
02.12.2025
Dr. Hess
b)
Eintragung Nr. 2 Spalte 4
a) vom 16.10.2025 von
Amts wegen berichtigt. |
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Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer:
Sellheim, Olga, Hamburg, * ‒.‒.‒‒
Höffken, Christoph, Hamburg, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
07.11.2025
Helbig |
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c)
1. Die Gesellschaft ist eine
Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne
des Kapitalanlagengesetzbuches (KAGB).
2. Unternehmensgegenstand ist die
Verwaltung von inländischen
geschlossenen Spezial-AIF und
inländischen geschlossenen
Publikumsfonds (auch in Form von ELTIF
gem. § 338a KAGB), welche in folgende
Vermögensgegenstände investieren dürfen:
a. Beteiligungen an Unternehmen, die nicht
zum Handel an einer Börse zugelassen und
in einen organisierten Markt einbezogen
sind (gemäß § 261 (1)
Nr. 4 KAGB),
b. Anteile oder Aktien an (i) geschlossenen
inländischen Publikums-AIF nach Maßgabe
der §§ 261 bis 272 KAGB oder (ii)
europäischen oder ausländisehen
geschlossenen Publikums-AIF, deren
Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen
unterliegt (gemäß § 261 (1) Nr. 5 KAGB)
und die ihrerseits jeweils nahezu
ausschließlich in die
Vermögensgegenstände nach diesem
Absatz §32. investieren,
c. Anteile oder Aktien an (i) geschlossenen
inländischen Spezial-AIF nach Maßgäbe
der §§ 285 bis 292 KAGB i. V. m. den §§
273 bis 277 KAGB, der §§
337 und 338 KAGB oder (ii) geschlossenen
EU-Spezial-AIF oder ausländischen
geschlossenen Spezial-AIF, deren
Anlagepolitik vergleichbaren
Anforderungen unterliegt (gemäß § 261 (1)
Nr. 6 KAGB) und die ihrerseits jeweils
nahezu ausschließlich in die
Vermögensgegenstände nach diesem
Absatz §32. investieren,
d. Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, soweit
sie im Rahmen einer Public to Private
Transaktion, eines Börsenganges oder
einer sonstigen Marktzulassung erworben
werden,
e. Geldmarktinstrumente gemäß § 194
KAGB und
f. Bankguthaben gemäß § 195 KAGB.
Zulässig ist ebenfalls die Verwaltung von
g. inländischen geschlossenen Spezial-AIF,
welche (i) in Gelddarlehen nach § 285 Abs.
2 KAGB investieren, soweit die
Darlehensnehmer Unternehmen
im Sinne von § 261 Abs. 1 Nr. 4 KAGB
sind, und (ii) in Gelddarlehen nach § 285
Abs. 3 KAGB investieren dürfen sowie
h. inländischen geschlossenen Publikums-
AIF, welche in Gelddarlehen nach §285
Abs. 3 S. 1 und 3 KAGB investieren dürfen,
wobei § 285 Abs. 3 S. 1
und 3 KAGB mit der Maßgabe
entsprechend anwendbar ist, dass
abweichend von § 285 Abs. 3 S. 1 KAGB
höchstens 30 Prozent des aggregierten
eingebrachten Kapitals und des noch nicht
eingeforderten zugesagten Kapitals des
geschlossenen Publikums-AIF für diese
Darlehen verwendet werden
und im Fall des § 285 Abs. 3 S. 1 Nr. 3
KAGB die dem jeweiligen Unternehmen
gewährten Darlehen nicht die
Anschaffungskosten der an dem
Unternehmen gehaltenen Beteiligungen
überschreiten.
3. Gegenstand der kollektiven
Vermögensverwaltung sind zudem
geschlossene europäische langfristige
Investmentfonds gemäß § 338a KAGB und
der Verordnung (EU) 201 5/760 des
Europäischen Parlaments und des Rats
über europäische langfristige
Investmentfonds (ELTIF-Verordnung) in der
jeweils gültigen Fassung, die
a. im Rahmen der Vorgaben der ELTIF-
Verordnung in die in § 3 2. genannten
Vermögensgegenstände sowie in andere
geschlossene ELTIF investieren
dürfen, welche ihrerseits nur in die in § 3 2.
genannten Vermögensgegenstände
investieren dürfen, und
b. sowohl an professionelle Anleger als
auch an Privatanleger vertrieben werden
dürfen.
4. Unternehmensgegenstand ist ferner die
folgende, mit der Verwaltung von
inländischen geschlossenen Spezial-AIF
und inländischen geschlossenen
Publikumsfonds zusammenhängende
Nebendienstleistung: der Vertrieb und das
Pre-Marketing von Anteilen oder Aktien an
fremden Investmentvermögen (gemäß § 20
(3) Nr. 6 KAGB). |
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a)
Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
vorzunehmen.
b)
Geändert (Vertretung), nun
Geschäftsführer:
Golz, Ramona, Elmshorn, * ‒.‒.‒‒
vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner
Vertretungsregelung.
Geändert (Vertretung), nun
Geschäftsführer:
Gruber, Kevin-Matthias, Pullach im Isartal,
* ‒.‒.‒‒
vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner
Vertretungsregelung. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 10.09.2025 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen,
insbesondere in den §§ 3 (Gegenstand des Unternehmens)
und 8 (Vertretung). |
a)
16.10.2025
Willamowius
b)
Fall 2 |
| 1 |
a)
Circle Eleven Invest GmbH
b)
Hamburg
Geschäftsanschrift:
Große Bleichen 68, 20354 Hamburg
c)
Gegenstand des Unternehmens ist der
Erwerb, das Halten und Verwalten eigenen
Vermögens, insbesondere Beteiligungen an
Unternehmen, welche direkt oder indirekt
Fondsbeteiligungen erwerben, halten und
verwalten, die Übernahme der
Komplementärfunktion oder der
Geschäftsführung bei
Personengesellschaften. |
125.000,00
EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Geschäftsführer können ermächtigt werden, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
b)
Geschäftsführer:
Golz, Ramona, Elmshorn, * ‒.‒.‒‒
vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem
anderen Geschäftsführer oder einem
Prokuristen; mit der Befugnis, im Namen der
Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Gruber, Kevin-Matthias, Pullach im Isartal,
* ‒.‒.‒‒
vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem
anderen Geschäftsführer oder einem
Prokuristen; mit der Befugnis, im Namen der
Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 15.01.2025 |
a)
24.03.2025
Andresen
b)
Fall 1 |