Check Über 5 Mio. Firmenprofile aus 2.000 Branchen
Check 3 Mio. Entscheidernamen mit Funktion
Check 1 Mio. strukturierte Jahresabschlüsse
geografisch auf der Karte erkunden
Karte einklappen

Circle Eleven Invest GmbH, Hamburg (HRB 191406)

Firmendaten

Anschrift
Große Bleichen 68
20354 Hamburg
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2025
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: d: 100.000,00 EUR - 249.999,99 EUR
Branche: 2 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 191406
Amtsgericht: Hamburg
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Circle Eleven Invest GmbH aus Hamburg ist im Handelsregister Hamburg unter der Nummer HRB 191406 verzeichnet. Nach der Gründung am 15.01.2025 hat die Circle Eleven Invest GmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '1. Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagengesetzbuches (KAGB). 2. Unternehmensgegenstand ist die Verwaltung von inländischen geschlossenen Spezial-AIF und inländischen geschlossenen Publikumsfonds (auch in Form von ELTIF gem. § 338a KAGB), welche in folgende Vermögensgegenstände investieren dürfen: a. Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen und in einen organisierten Markt einbezogen sind (gemäß § 261 (1) Nr. 4 KAGB), b. Anteile oder Aktien an (i) geschlossenen inländischen Publikums-AIF nach Maßgabe der §§ 261 bis 272 KAGB oder (ii) europäischen oder ausländisehen geschlossenen Publikums-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt (gemäß § 261 (1) Nr. 5 KAGB) und die ihrerseits jeweils nahezu ausschließlich in die Vermögensgegenstände nach diesem Absatz §32. investieren, c. Anteile oder Aktien an (i) geschlossenen inländischen Spezial-AIF nach Maßgäbe der §§ 285 bis 292 KAGB i. V. m. den §§ 273 bis 277 KAGB, der §§ 337 und 338 KAGB oder (ii) geschlossenen EU-Spezial-AIF oder ausländischen geschlossenen Spezial-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt (gemäß § 261 (1) Nr. 6 KAGB) und die ihrerseits jeweils nahezu ausschließlich in die Vermögensgegenstände nach diesem Absatz §32. investieren, d. Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, soweit sie im Rahmen einer Public to Private Transaktion, eines Börsenganges oder einer sonstigen Marktzulassung erworben werden, e. Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB und f. Bankguthaben gemäß § 195 KAGB. Zulässig ist ebenfalls die Verwaltung von g. inländischen geschlossenen Spezial-AIF, welche (i) in Gelddarlehen nach § 285 Abs. 2 KAGB investieren, soweit die Darlehensnehmer Unternehmen im Sinne von § 261 Abs. 1 Nr. 4 KAGB sind, und (ii) in Gelddarlehen nach § 285 Abs. 3 KAGB investieren dürfen sowie h. inländischen geschlossenen Publikums-AIF, welche in Gelddarlehen nach §285 Abs. 3 S. 1 und 3 KAGB investieren dürfen, wobei § 285 Abs. 3 S. 1 und 3 KAGB mit der Maßgabe entsprechend anwendbar ist, dass abweichend von § 285 Abs. 3 S. 1 KAGB höchstens 30 Prozent des aggregierten eingebrachten Kapitals und des noch nicht eingeforderten zugesagten Kapitals des geschlossenen Publikums-AIF für diese Darlehen verwendet werden und im Fall des § 285 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 KAGB die dem jeweiligen Unternehmen gewährten Darlehen nicht die Anschaffungskosten der an dem Unternehmen gehaltenen Beteiligungen überschreiten. 3. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind zudem geschlossene europäische langfristige Investmentfonds gemäß § 338a KAGB und der Verordnung (EU) 201 5/760 des Europäischen Parlaments und des Rats über europäische langfristige Investmentfonds (ELTIF-Verordnung) in der jeweils gültigen Fassung, die a. im Rahmen der Vorgaben der ELTIF-Verordnung in die in § 3 2. genannten Vermögensgegenstände sowie in andere geschlossene ELTIF investieren dürfen, welche ihrerseits nur in die in § 3 2. genannten Vermögensgegenstände investieren dürfen, und b. sowohl an professionelle Anleger als auch an Privatanleger vertrieben werden dürfen. 4. Unternehmensgegenstand ist ferner die folgende, mit der Verwaltung von inländischen geschlossenen Spezial-AIF und inländischen geschlossenen Publikumsfonds zusammenhängende Nebendienstleistung: der Vertrieb und das Pre-Marketing von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen (gemäß § 20 (3) Nr. 6 KAGB).' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 125.000,00 EUR. Die Circle Eleven Invest GmbH weist zur Zeit vier Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 03.12.2025)

Amtliche Dokumente | sofort per E-Mail

Unser Service schickt Ihnen amtliche Handels­register­dokumente und veröffentlichte Bilanz­informationen direkt per E-Mail.

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Checkrund um die Uhr abrufbar (24/7)
  • Checkkeine Anmeldung und kein Abo
  • CheckBearbeitung in Echtzeit
  • Checkschnelle Lieferung per E-Mail
  • Checkeinheitlich im pdf-Format
  • Checkunkomplizierte Bezahlung
Liste der Gesell­schafter
Amtlicher Nachweis der Eigentums­verhältnisse
8,50 €
Beispiel-Dokument

Gesellschafts­­vertrag / Satzung
Gründungs­vertrag in der letzten Fassung
8,50 €
Beispiel-Dokument

Aktueller Handels­register­auszug
Amtlicher Abdruck zum Unternehmen
12,00 €
Beispiel-Dokument

Chronologischer Handels­register­auszug
Amtlicher Abdruck zum Unternehmen
12,00 €
Beispiel-Dokument

Veröffentlichte Bilanz­angaben
Jahresabschluss als Chart und im Original
8,50 €
>
Alle Preise exkl. MwSt.
Anzeige
NDA-GEN

Netzwerk

Keine Netzwerkansicht verfügbar

Bitte aktivieren Sie JavaScript

Unternehmensrecherche einfach und schnell

Alle verfügbaren Informationen zu diesem oder anderen Unternehmen in Deutschland erhalten Sie in unserer Online-App.

Jetzt informieren und
kostenlos testen
www.webvalid.de

Registermeldungen 4

Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
4 a)
Die Gesellschaft hat mindestens zwei
Geschäftsführer. Die Gesellschaft wird durch
zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
vorzunehmen.
a)
02.12.2025
Dr. Hess
b)
Eintragung Nr. 2 Spalte 4
a) vom 16.10.2025 von
Amts wegen berichtigt.
3 Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer:
Sellheim, Olga, Hamburg, * ‒.‒.‒‒
Höffken, Christoph, Hamburg, * ‒.‒.‒‒
a)
07.11.2025
Helbig
2 c)
1. Die Gesellschaft ist eine
Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne
des Kapitalanlagengesetzbuches (KAGB).
2. Unternehmensgegenstand ist die
Verwaltung von inländischen
geschlossenen Spezial-AIF und
inländischen geschlossenen
Publikumsfonds (auch in Form von ELTIF
gem. § 338a KAGB), welche in folgende
Vermögensgegenstände investieren dürfen:
a. Beteiligungen an Unternehmen, die nicht
zum Handel an einer Börse zugelassen und
in einen organisierten Markt einbezogen
sind (gemäß § 261 (1)
Nr. 4 KAGB),
b. Anteile oder Aktien an (i) geschlossenen
inländischen Publikums-AIF nach Maßgabe
der §§ 261 bis 272 KAGB oder (ii)
europäischen oder ausländisehen
geschlossenen Publikums-AIF, deren
Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen
unterliegt (gemäß § 261 (1) Nr. 5 KAGB)
und die ihrerseits jeweils nahezu
ausschließlich in die
Vermögensgegenstände nach diesem
Absatz §32. investieren,
c. Anteile oder Aktien an (i) geschlossenen
inländischen Spezial-AIF nach Maßgäbe
der §§ 285 bis 292 KAGB i. V. m. den §§
273 bis 277 KAGB, der §§
337 und 338 KAGB oder (ii) geschlossenen
EU-Spezial-AIF oder ausländischen
geschlossenen Spezial-AIF, deren
Anlagepolitik vergleichbaren
Anforderungen unterliegt (gemäß § 261 (1)
Nr. 6 KAGB) und die ihrerseits jeweils
nahezu ausschließlich in die
Vermögensgegenstände nach diesem
Absatz §32. investieren,
d. Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, soweit
sie im Rahmen einer Public to Private
Transaktion, eines Börsenganges oder
einer sonstigen Marktzulassung erworben
werden,
e. Geldmarktinstrumente gemäß § 194
KAGB und
f. Bankguthaben gemäß § 195 KAGB.
Zulässig ist ebenfalls die Verwaltung von
g. inländischen geschlossenen Spezial-AIF,
welche (i) in Gelddarlehen nach § 285 Abs.
2 KAGB investieren, soweit die
Darlehensnehmer Unternehmen
im Sinne von § 261 Abs. 1 Nr. 4 KAGB
sind, und (ii) in Gelddarlehen nach § 285
Abs. 3 KAGB investieren dürfen sowie
h. inländischen geschlossenen Publikums-
AIF, welche in Gelddarlehen nach §285
Abs. 3 S. 1 und 3 KAGB investieren dürfen,
wobei § 285 Abs. 3 S. 1
und 3 KAGB mit der Maßgabe
entsprechend anwendbar ist, dass
abweichend von § 285 Abs. 3 S. 1 KAGB
höchstens 30 Prozent des aggregierten
eingebrachten Kapitals und des noch nicht
eingeforderten zugesagten Kapitals des
geschlossenen Publikums-AIF für diese
Darlehen verwendet werden
und im Fall des § 285 Abs. 3 S. 1 Nr. 3
KAGB die dem jeweiligen Unternehmen
gewährten Darlehen nicht die
Anschaffungskosten der an dem
Unternehmen gehaltenen Beteiligungen
überschreiten.
3. Gegenstand der kollektiven
Vermögensverwaltung sind zudem
geschlossene europäische langfristige
Investmentfonds gemäß § 338a KAGB und
der Verordnung (EU) 201 5/760 des
Europäischen Parlaments und des Rats
über europäische langfristige
Investmentfonds (ELTIF-Verordnung) in der
jeweils gültigen Fassung, die
a. im Rahmen der Vorgaben der ELTIF-
Verordnung in die in § 3 2. genannten
Vermögensgegenstände sowie in andere
geschlossene ELTIF investieren
dürfen, welche ihrerseits nur in die in § 3 2.
genannten Vermögensgegenstände
investieren dürfen, und
b. sowohl an professionelle Anleger als
auch an Privatanleger vertrieben werden
dürfen.
4. Unternehmensgegenstand ist ferner die
folgende, mit der Verwaltung von
inländischen geschlossenen Spezial-AIF
und inländischen geschlossenen
Publikumsfonds zusammenhängende
Nebendienstleistung: der Vertrieb und das
Pre-Marketing von Anteilen oder Aktien an
fremden Investmentvermögen (gemäß § 20
(3) Nr. 6 KAGB).
a)
Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
vorzunehmen.
b)
Geändert (Vertretung), nun
Geschäftsführer:
Golz, Ramona, Elmshorn, * ‒.‒.‒‒
vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner
Vertretungsregelung.
Geändert (Vertretung), nun
Geschäftsführer:
Gruber, Kevin-Matthias, Pullach im Isartal,
* ‒.‒.‒‒
vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner
Vertretungsregelung.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 10.09.2025 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen,
insbesondere in den §§ 3 (Gegenstand des Unternehmens)
und 8 (Vertretung).
a)
16.10.2025
Willamowius
b)
Fall 2
1 a)
Circle Eleven Invest GmbH
b)
Hamburg
Geschäftsanschrift:
Große Bleichen 68, 20354 Hamburg
c)
Gegenstand des Unternehmens ist der
Erwerb, das Halten und Verwalten eigenen
Vermögens, insbesondere Beteiligungen an
Unternehmen, welche direkt oder indirekt
Fondsbeteiligungen erwerben, halten und
verwalten, die Übernahme der
Komplementärfunktion oder der
Geschäftsführung bei
Personengesellschaften.
125.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Geschäftsführer können ermächtigt werden, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
b)
Geschäftsführer:
Golz, Ramona, Elmshorn, * ‒.‒.‒‒
vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem
anderen Geschäftsführer oder einem
Prokuristen; mit der Befugnis, im Namen der
Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Gruber, Kevin-Matthias, Pullach im Isartal,
* ‒.‒.‒‒
vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem
anderen Geschäftsführer oder einem
Prokuristen; mit der Befugnis, im Namen der
Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 15.01.2025
a)
24.03.2025
Andresen
b)
Fall 1

Historie 3

07.11.2025
Entscheideränderung

Eintritt
Frau Olga Sellheim
Prokurist

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Christoph Höffken
Prokurist

16.10.2025
Entscheideränderung

Veränderung
Frau Ramona Golz
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Veränderung
Herr Kevin-Matthias Gruber
Geschäftsführer

24.03.2025
Entscheideränderung

Eintritt
Frau Ramona Golz
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Kevin-Matthias Gruber
Geschäftsführer