Cisco Optical Transport Germany GmbH, Wuppertal (Am Söldnermoos 17, 85399 Hallbergmoos). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Cisco Systems GmbH am 07.04.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Cisco Optical Transport Germany GmbH, Wuppertal (Am Söldnermoos 17, 85399 Hallbergmoos). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 16.02.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.02.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 16.02.2005 mit der Cisco Systems GmbH mit Sitz in Hallbergmoos (Amtsgericht München, HRB 102605) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.