Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
9 |
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c)
Eingetreten als Kommanditist/in im Wege der
Sonderrechtsnachfolge nach Bender, Marc, * ‒.‒.‒‒ :
VMA Agro - Industries- Properties GmbH, Willmars (Amtsgericht
Schweinfurt, HRB 8851), Einlage: 100.000,00 EUR.
Ausgeschieden als Kommanditist/in:
Bender, Marc, Aßlar, * ‒.‒.‒‒. |
a)
21.11.2023
Kaiser
b)
Fall 9 |
HRA 3477: Claus Bender Werkzeugbau GmbH u. Co. KG, Aßlar, Industriestraße 26, 35614 Aßlar. Prokura erloschen: Bender, Diana, Aßlar, * ‒.‒.‒‒.
HRA 3477: Claus Bender Werkzeugbau GmbH u. Co. KG, Aßlar, Industriestraße 24, 35614 Aßlar. Geschäftsanschrift: Industriestraße 26, 35614 Aßlar.
Claus Bender Werkzeugbau GmbH u. Co. KG, Aßlar, Industriestraße 24, 35614 Aßlar. Geschäftsanschrift: Industriestraße 24, 35614 Aßlar. Einzelprokura: Bender, Diana, Aßlar, * ‒.‒.‒‒.
Claus Bender Werkzeugbau GmbH u. Co. KG, Aßlar, (Industriestraße 24, 35614 Aßlar).Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.12.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der I.P.S.-Inovative Produktionssysteme Planungs- und Handels GmbH mit Sitz in Aßlar (Amtsgericht Wetzlar, HRB 661) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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