HRA 200926: ForFarmers Hamburg GmbH & Co. KG, Vechta, Industriestraße 7, 49377 Vechta-Langförden. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: ForFarmers GmbH, Vechta-Langförden (Amtsgericht Oldenburg HRB 201274). Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: ForFarmers Langförden GmbH, Vechta-Langförden (Amtsgericht Oldenburg HRB 200988).
HRB 201365: ForFarmers Hamburg Verwaltungsgesellschaft mbH, Vechta-Langförden, Industriestraße 3 - 7, 49377 Vechta-Langförden. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden ForFarmers Langförden GmbH am 05.11.2018 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRB 201365: ForFarmers Hamburg Verwaltungsgesellschaft mbH, Vechta-Langförden, Industriestraße 3 - 7, 49377 Vechta-Langförden. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2018 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 23.08.2018 mit der ForFarmers Langförden GmbH mit Sitz in Vechta-Langförden (Amtsgericht Oldenburg, HRB 200988) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.