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a)
Firma geändert; nun:
CombiSystems GmbH
c)
Gegenstand geändert; nun:
Die Übernahme von
Dienstleistungsaufgaben für dritte
Personen, die unter Benutzung des
Internets eine papierlose Kommunikation
betreiben, einschließlich der Wahrnehmung
ergänzender Aufgaben in diesem
Zusammenhang sowie die Erbringung von
Unterstützungsleistungen zur Einführung,
Handhabung und Pflege moderner
Computer- und Kommunikationstechniken,
die dem
Sachverständigen, insbesondere dem Kfz-
Sachverständigen, seine Arbeit erleichtern.
Hierbei stellt das Unternehmen
insbesondere Programme für das Erstellen
von Gutachten, das Rechnungswesen und
für die sonstige Verwaltung gewerblich zur
Verfügung und erbringt Beratungs- und
sonstige Serviceleistungen im
Zusammenhang mit Hardware-Ausstattung,
der
Organisation moderner Kommunikations-
Einrichtungen und der Beschaffung direkter
Abrufmöglichkeiten von Daten. Daneben
bietet das Unternehmen Leistungen
betreffend die Herstellung und
Zurverfügunghalten eines Zentralrechners
sowie eine umfassende Service-Leistung
zur technischen Anwenderberatung
(Hotline) an. |
Stammkapital
nun:
296.241,00
EUR |
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Grimm, Stefan, Berglen, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
|
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 23.07.2024 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Das Stammkapital ist ferner durch Beschluss der
Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag
zum Zwecke der Verschmelzung mit
"Combi-Plus Software für Sachverständige GmbH & Co. KG",
Winnenden (Amtsgericht Stuttgart HRA 261960)
um 146.241,00 EUR auf 296.241,00 EUR
erhöht.
b)
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist
aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom
23.07.2024 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten
Rechtsträger vom 23.07.2024
die Gesellschaft mit beschränkter Haftung
"Combi-Plus Software für Sachverständige GmbH & Co. KG",
Winnenden (Amtsgericht Stuttgart HRA 261960)
verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme).
Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug
genommen. |
a)
26.08.2024
Kummler |