Consserve GmbH, Bersenbrück (Am Holzplatz 13, 49593 Bersenbrück). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Consserve Invest GmbH & Co. KG am 12.06.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Consserve GmbH, Bersenbrück (Am Holzplatz 13, 49593 Bersenbrück). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.12.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.12.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 28.12.2007 mit der Consserve GmbH & Co. KG mit Sitz in Bersenbrück (HRA 200037) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Der mit der Consserve Invest GmbH & Co. KG (Amtsgericht Osnabrück, HRA 200037) am 17.11.2005 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 28.12.2007 zum 31.12.2007 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.