Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, Geschäftsanschrift,
Empfangsberechtigte,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
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b)
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach
Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.12.2025
sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer
Gesellschafterversammlung vom 19.12.2025 und der
Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers
vom 19.12.2025 mit der Corvis Management Verwaltungs
GmbH mit Sitz in Ottweiler (Amtsgericht Saarbrücken HRB
101433) als übertragender Rechtsträger unter Ausschluss der
Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff
UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. |
a)
02.02.2026
Schäfer |
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b)
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach
Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.12.2025
sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer
Gesellschafterversammlung vom 19.12.2025 und der
Gesellschafterversammlung des übernehmenden
Rechtsträgers vom 19.12.2025 mit der Corvis Holding GmbH
mit Sitz in Ottweiler (Amtsgericht Saarbrücken HRB 15906)
verschmolzen. |
a)
02.02.2026
Schäfer
b)
Das Registerblatt ist
geschlossen. |
HRB 15906: Corvis Holding GmbH, Ottweiler, Mühlstraße 13, 66564 Ottweiler. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 25.05.2016 mit Änderung vom 06.06.2016 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.05.2016 einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die dadurch neu gegründete Corvis Invest GmbH mit Sitz in Ottweiler (Amtsgericht Saarbrücken HRB 103263) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 15906:Corvis Holding GmbH, Ottweiler, Mühlstraße 13, 66564 Ottweiler.Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 17.06.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.06.2014 und der Gesellschafterversammlung der Corvis Management GmbH & Co.KG vom 17.06.2014 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Corvis Management GmbH & Co.KG mit Sitz in Ottweiler (Amtsgericht Saarbrücken, HRA 11598) als übernehmenden Rechtsträger übertragen.
HRB 15906:Corvis Holding GmbH, Ottweiler, Mühlstraße 13, 66564 Ottweiler.Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 17.06.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.06.2014 und der Gesellschafterversammlung der Corvis Management GmbH & Co.KG vom 17.06.2014 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Corvis Management GmbH & Co.KG mit Sitz in Ottweiler (Amtsgericht Saarbrücken, HRA 11598) als übernehmenden Rechtsträger übertragen.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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