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Cottbuser Gartenschaugesellschaft 1995 mbH, Cottbus (HRB 2091 CB)

Firmendaten

Anschrift
Vorparkstr. 2
03042 Cottbus
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 4 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 2091 CB
Amtsgericht: Cottbus
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Cottbuser Gartenschaugesellschaft 1995 mbH aus Cottbus ist im Handelsregister Cottbus unter der Nummer HRB 2091 CB verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Cottbuser Gartenschaugesellschaft 1995 mbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Körperschaft sind die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Umweltschutzes, des Sport sowie die Förderung von Kunst und Kultur. (3) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb und die Unterhaltung des Parkgeländes der ehemaligen Bundesgartenschau Cottbus 1995. Hierzu zählen die Parkpflege und -entwicklung im Sinne des Umwelt- und Landschaftsschutzes für die Allgemeinheit sowie die Organisation und Durchführung von Kultur-und Sportveranstaltungen im Parkbereich. Dazu gehören u.a. der jährliche Tag der Vereine, die Spreeauennacht, die Pyromasters, diverse Konzerte, sowie der Duathlon und Triathlon. Eine langfristige Nutzung der Anlagen steht in jedem Fall im Vordergrund. Zum Parkgelände der ehemaligen Bundesgartenschau 1995 Cottbus zählt das Umwelt- zentrum Cottbus. Das Umweltzentrum Cottbus soll -der Umweltbildung und umwelttechnischen Weiterbildung dienen, -Organisationen, Vereinen, Verbänden, Initiativen, Behörden und Unternehmen, die im Umwelt -und Naturschutz tätig sind, Informationsaustausch und -beschaffung ermöglichen und für Veranstaltungen verfügbar sein, -die Integration Behinderter in die Umwelt- und Naturschutzarbeit unterstützen, -Bürgerberatung und Öffentlichkeitsarbeit für Umwelt- und Naturschutz leisten sowie -Umwelt- und Naturschutzinformationen dokumentieren. (4) Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Unternehmensgegenstand unmittelbar gefördert werden kann. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe errichten, erwerben und pachten und ferner Interessengemeinschaften eingehen, soweit der Stadt eine angemessene Einflussnahme ermöglicht wird, der Unternehmensgegenstand durch den öffentlichen Zweck gerechtfertigt ist, die Betätigung des Unternehmens nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit und dem Bedarf der Stadt Cottbus steht und soweit dies mit der Gemeinnützigkeit vereinbar ist. Für den Fall der Gründung oder Übernahme einer Tochtergesellschaft sowie einer mittelbaren Beteiligung ist die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung einzuholen. Im Gesellschaftsvertrag der Tochtergesellschaft bzw. der mittelbaren Beteiligung ist die entsprechende Anwendung des § 96 Abs.1 Nr. 1 bis 8 BbgKVerf festzuschreiben, soweit nicht ein Fall des § 96 Abs.3 BbgKVerf gegeben ist. (5) Die Körperschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Der Gesellschafter darf keine Gewinnanteile und in seiner Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.' Die Cottbuser Gartenschaugesellschaft 1995 mbH weist zur Zeit zwei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 02.03.2020)

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Registermeldungen 5

Calendar 28.02.2020
Veränderung

HRB 2091 CB: Cottbuser Gartenschaugesellschaft 1995 mbH, Cottbus, Vorparkstr. 2, 03042 Cottbus. Vorstand: Änderung zu Nr. 2: Geschäftsführer: Kerzel, Daniela, geb. Höpfner, * ‒.‒.‒‒, Cottbus; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen

Calendar 11.01.2019
Veränderung

HRB 2091 CB: Cottbuser Gartenschaugesellschaft 1995 mbH, Cottbus, Vorparkstr. 2, 03042 Cottbus. Prokura: 1. Andreas, Rico, * ‒.‒.‒‒, Lohsa OT Weißkollm; Einzelprokura

Calendar 18.11.2016
Vorgang ohne Eintragung

HRB 2091 CB: Cottbuser Gartenschaugesellschaft 1995 mbH, Cottbus, Vorparkstr. 2, 03042 Cottbus. Die aktuelle Liste der Aufsichtsratsmitglieder wurde zum Handelsregister gem. § 52 Abs. 3 GmbHG eingereicht.

Calendar 17.11.2016
Veränderung

HRB 2091 CB: Cottbuser Gartenschaugesellschaft 1995 mbH, Cottbus, Vorparkstr. 2, 03042 Cottbus. Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Koch, Bernd; Geschäftsführer: 2. Kerzel, Daniela, * ‒.‒.‒‒, Luckenwalde; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen

Calendar 22.02.2016
Veränderung

HRB 2091 CB: Cottbuser Gartenschaugesellschaft 1995 mbH, Cottbus, Vorparkstr. 2, 03042 Cottbus. Gegenstand: (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Körperschaft sind die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Umweltschutzes, des Sport sowie die Förderung von Kunst und Kultur. (3) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb und die Unterhaltung des Parkgeländes der ehemaligen Bundesgartenschau Cottbus 1995. Hierzu zählen die Parkpflege und -entwicklung im Sinne des Umwelt- und Landschaftsschutzes für die Allgemeinheit sowie die Organisation und Durchführung von Kultur-und Sportveranstaltungen im Parkbereich. Dazu gehören u.a. der jährliche Tag der Vereine, die Spreeauennacht, die Pyromasters, diverse Konzerte, sowie der Duathlon und Triathlon. Eine langfristige Nutzung der Anlagen steht in jedem Fall im Vordergrund. Zum Parkgelände der ehemaligen Bundesgartenschau 1995 Cottbus zählt das Umwelt- zentrum Cottbus. Das Umweltzentrum Cottbus soll -der Umweltbildung und umwelttechnischen Weiterbildung dienen, -Organisationen, Vereinen, Verbänden, Initiativen, Behörden und Unternehmen, die im Umwelt -und Naturschutz tätig sind, Informationsaustausch und -beschaffung ermöglichen und für Veranstaltungen verfügbar sein, -die Integration Behinderter in die Umwelt- und Naturschutzarbeit unterstützen, -Bürgerberatung und Öffentlichkeitsarbeit für Umwelt- und Naturschutz leisten sowie -Umwelt- und Naturschutzinformationen dokumentieren. (4) Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Unternehmensgegenstand unmittelbar gefördert werden kann. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe errichten, erwerben und pachten und ferner Interessengemeinschaften eingehen, soweit der Stadt eine angemessene Einflussnahme ermöglicht wird, der Unternehmensgegenstand durch den öffentlichen Zweck gerechtfertigt ist, die Betätigung des Unternehmens nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit und dem Bedarf der Stadt Cottbus steht und soweit dies mit der Gemeinnützigkeit vereinbar ist. Für den Fall der Gründung oder Übernahme einer Tochtergesellschaft sowie einer mittelbaren Beteiligung ist die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung einzuholen. Im Gesellschaftsvertrag der Tochtergesellschaft bzw. der mittelbaren Beteiligung ist die entsprechende Anwendung des § 96 Abs.1 Nr. 1 bis 8 BbgKVerf festzuschreiben, soweit nicht ein Fall des § 96 Abs.3 BbgKVerf gegeben ist. (5) Die Körperschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Der Gesellschafter darf keine Gewinnanteile und in seiner Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. Kapital: 26.076,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 04.12.2015 ist das Stammkapital auf 26.075,88 EUR umgestellt,sodann um 0,12 EUR auf 26.076,00 EUR erhöht und der Gesellschaftvertrag neu gefasst.Insbondere wurde geändert § 2 (Gegenstand des Unternehmens, Gemeinnützigkeit) und § 3 (Stammkapital).

Historie 3

28.02.2020
Entscheideränderung

Veränderung
Frau Daniela Kerzel
Geschäftsführer

11.01.2019
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Rico Andreas
Prokurist

17.11.2016
Entscheideränderung

Austritt
Herr Bernd Koch
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Frau Daniela Kerzel
Geschäftsführer