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Dörken Coatings GmbH & Co. KG, Herdecke (HRA 4073)

Firmendaten

Anschrift
Wetterstr. 58
58313 Herdecke
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 02330/63243
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.cd-color.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRA 4073
Amtsgericht: Hagen
Rechtsform: GmbH & Co. KG
Keywords
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Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Dörken Coatings GmbH & Co. KG aus Herdecke ist im Handelsregister Hagen unter der Nummer HRA 4073 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Dörken Coatings GmbH & Co. KG ihren Standort nicht geändert. Die Dörken Coatings GmbH & Co. KG weist zur Zeit zwei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.11.2022)

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Registermeldungen 4

Calendar 14.07.2020
Veränderung

HRA 4073: CD-Color GmbH & Co. KG, Herdecke, Wetterstraße 58, 58313 Herdecke. Firma geändert in: Neue Firma: Dörken Coatings GmbH & Co. KG. Nach Namensänderung weiterhin Persönlich haftender Gesellschafter: Dörken Coatings Verwaltungsgesellschaft mbH, Herdecke (Amtsgericht Hagen HRB 5356).

Calendar 13.07.2020
Veränderung

HRA 4073: CD-Color GmbH & Co. KG, Herdecke, Wetterstraße 58, 58313 Herdecke. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.06.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.06.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.06.2020 mit der Mauri - Art GmbH mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRB 25984) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 03.07.2020
Veränderung

HRA 4073: CD-Color GmbH & Co. KG, Herdecke, Wetterstraße 58, 58313 Herdecke. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.06.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.06.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.06.2020 mit der Protec Systempasten GmbH mit Sitz in Herdecke (Amtsgericht Hagen, HRB 5491) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 30.06.2020
Veränderung

HRA 4073: CD-Color GmbH & Co. KG, Herdecke, Wetterstraße 58, 58313 Herdecke. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.06.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.06.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.06.2020 mit der Dörken MKS-Systeme GmbH & Co. KG mit Sitz in Herdecke (Amtsgericht Hagen, HRA 4105) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

14.07.2020
Firmenname geändert

alt:
CD-Color GmbH & Co. KG

neu:
Dörken Coatings GmbH & Co. KG

Entscheideränderung

Veränderung
Dörken Coatings Verwaltungsgesellschaft mbH
Persönlich haftender Gesellschafter