HRA 9980 KI: Dünenpark List auf Sylt GmbH & Co. KG, Kronshagen, Eckernförder Straße 212, 24119 Kronshagen. Name der Firma: Dünenpark List auf Sylt GmbH & Co. KG; Inhaber: Änderung zu Nr. 1: Firmenänderung und Sitzverlegung; Persönlich haftender Gesellschafter: Dünenpark List auf Sylt Verwaltungs GmbH, Kronshagen (Amtsgericht Kiel, HRB 19709 KI); mit der für sich sowie ihre Geschäftsführer geltenden Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Die Firma ist geändert.
HRA 9980 KI: NCS Grundbesitz GmbH & Co. KG, Kronshagen, Eckernförder Straße 212, 24119 Kronshagen. Name der Firma: NCS Grundbesitz GmbH & Co. KG. Sitz der Firma: Kronshagen. Geschäftsanschrift: Eckernförder Straße 212, 24119 Kronshagen. Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Jeder persönlich haftende Gesellschafter darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Persönlich haftende Gesellschafterin: NCS Grundbesitz-Verwaltungs-GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 113218); mit der für sich sowie ihre Geschäftsführer geltenden Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Rechtsform: Kommanditgesellschaft. Der Sitz der Gesellschaft ist von Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRA 111765) nach Kronshagen verlegt. Rechtsverhältnis: Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der NCS Nordsee Campus Sylt GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 97535) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 01.04.2010. Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 13.06.2006.
HRA 111765: NCS Grundbesitz GmbH & Co. KG, Hamburg, c/o Willi A. Fallot-Burghardt, Europaallee 6, 67657 Kaiserslautern. Neuer Sitz: Kronshagen. Der Sitz ist nach Kronshagen (jetzt Amtsgericht Kiel HRA 9980 KI) verlegt.
NCS Grundbesitz GmbH & Co. KG, Hamburg, c/o Willi A. Fallot-Burghardt, Europaallee 6, 67657 Kaiserslautern.(Erwerb und Verwaltung, einschließlich Vermietung und Verpachtung, eigenen Vermögens).Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: c/o Willi A. Fallot-Burghardt, Europaallee 6, 67657 Kaiserslautern. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: NCS Grundbesitz-Verwaltungs-GmbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 113218), Die jeweiligen Geschäftsführer des persönlich haftenden Gesellschafters sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der NCS Nordsee Campus Sylt GmbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 97535) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 01.04.2010. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
NCS Nordsee Campus Sylt GmbH, Hamburg, c/o Alpers & Stenger Partnerschaft, Colonnaden 5, 20354 Hamburg.Änderung zur Geschäftsanschrift: c/o Willi A.Fallot-Burghardt, Europaallee 6, 67657 Kaiserslautern. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 01.04.2010 im Wege des Formwechsels in die NCS Grundbesitz GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRA 111765) umgewandelt. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform am 07.07.2010 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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